Verpflichtungskredit von Fr. 711'550.—, inklusive Mehrwertsteuer, plus allfälliger Teuerung, für die Instandsetzung der Stützkonstruktion S-08005 an der Wohlerstrasse K252
Zur Gemeindeversammlung Gemeindeversammlung (Budget 2027), 27. Nov. 2026, 19.30 Uhr - 22.00 Uhr
Antrag
Der Verpflichtungskredit von Fr. 711'550.—, inklusive Mehrwertsteuer, plus allfälliger Teuerung, für die Instandstellung der Stützkonstruktion S-08005 an der Wohlerstrasse K252 sei zu genehmigen.
Ausgangslage
Die Wohlerstrasse (K252) verläuft auf einer Länge von rund 140 Metern in einem Einschnitt des Bullenbergs. Beidseits der Strasse befinden sich bis zu sieben Meter hohe Felsböschungen. Zum Schutz der verwitterungsanfälligen Felsen wurden die Böschungen im Jahr 1986 mit einer Hangrostverbauung aus Holz gesichert.
Nach rund 40 Jahren hat diese Stützkonstruktion das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Die Holzelemente sind grösstenteils verrottet. Die Stabilisierung der Böschung ist nicht mehr gewährleistet. In einzelnen Bereichen sind Erdmaterial und verwitterter Fels auf den Gehweg gelangt. Ohne Sanierung besteht die Gefahr, dass die Verwitterung des Felsens weiter fortschreitet und die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.
Aufgrund des schlechten Zustands wurden Anfang 2026 erste Überbrückungsmassnahmen umgesetzt, um die Sicherheit bis zur definitiven Instandsetzung sicherzustellen. Gleichzeitig wurde ein umfassendes Variantenstudium durchgeführt, um eine technisch, wirtschaftlich und landschaftlich optimale Lösung zu ermitteln.
Untersucht wurden einerseits eine Grundvariante mit einer Felssicherung mittels Spritzbeton und Felsnägeln sowie andererseits zwei Stützmauervarianten mit einer Reduktion der Böschungsneigung. Innerhalb der Grundvariante wurden zudem verschiedene ingenieurbiologische und konstruktive Lösungen geprüft. Darunter eine optimierte Holzrostkonstruktion, Begrünungs- und Bepflanzungssysteme, Stahlfachwerke, Beton-Krainerwände, Löffelsteine, Gabionen, bewehrte Erde sowie Blocksteinmauern.
Die Gesamtbeurteilung hat gezeigt, dass die Erneuerung der bestehenden ingenieurbiologischen Hangrostverbauung mit einer optimierten Konstruktion und langlebigeren Materialien die zweckmässigste Lösung darstellt. Diese Variante vereint eine hohe technische Wirksamkeit mit einer langen Nutzungsdauer, einem wirtschaftlichen Mitteleinsatz und einer guten landschaftlichen Einbindung. Sie gewährleistet den langfristigen Schutz der Böschung, erhält das bewährte Erscheinungsbild und vermeidet die erheblichen baulichen Eingriffe, welche mit den untersuchten Stützmauervarianten verbunden wären.
Projektbeschrieb
Die bestehende Strasse und der Gehweg bleiben in ihrer heutigen Linienführung und Breite unverändert. Es sind keine Anpassungen an der Fahrbahn, den Randabschlüssen oder den Geh- und Radwegverbindungen vorgesehen. Auch die Verkehrssicherheit, die zulässige Geschwindigkeit sowie die Erschliessung der angrenzenden Liegenschaften werden durch das Projekt nicht verändert.
Ziel des Projekts ist die nachhaltige Instandsetzung und langfristige Sicherung der bestehenden Steilböschung. Die Erfahrungen mit der bisherigen Holzrostkonstruktion werden genutzt, um das bewährte System gezielt zu optimieren und die Lebensdauer zu erhöhen. Der Fels wird dauerhaft mit Spritzbeton gegen weitere Verwitterung geschützt. Die Holzkonstruktion wird mit langlebigem Hartholz erstellt und konstruktiv so ausgebildet, dass Feuchtigkeitsschäden weitgehend vermieden werden. Zudem kommen wasserdurchlässige Geotextilsäcke mit geeignetem Füllmaterial zum Einsatz. Dies ermöglicht eine natürliche Durchwurzelung und damit eine zusätzliche Stabilisierung der Böschung.
Die Sanierung erfolgt abgestimmt auf die unterschiedlichen Hangverhältnisse. In den steilsten Bereichen werden verwitterte Felspartien abgetragen, mit bewehrtem Spritzbeton gesichert und durch eine neue Holzrostkonstruktion mit ingenieurbiologischen Elementen ergänzt. In den weniger steilen Abschnitten werden bestehende Sicherungselemente durch ingenieurbiologische Bauweisen wie Faschinen, Rundhölzer und Wurzelstöcke ersetzt sowie standortgerechte Gehölze gepflanzt. Flachere Böschungsbereiche werden durch gezielte Ergänzung und Pflege der Vegetation langfristig stabilisiert. Die Bepflanzung erfolgt mit einheimischen Arten und unterstützt die Entwicklung eines dauerhaften standfesten Gehölzbestands.
Die bestehende Erschliessung der Liegenschaften bleibt gewährleistet. Der im Grundbuch eingetragene Trampelpfad auf der Nordseite bleibt bestehen. Der bereits gesperrte Privatweg auf der Südseite wird im Zuge der Bauarbeiten zurückgebaut und in die Böschung integriert.
Terminplan
Aufgrund saisonaler Rahmenbedingungen können einzelne Arbeiten, insbesondere Rodungen sowie ingenieurbiologische Massnahmen, nur ausserhalb der Vegetationsperiode ausgeführt werden.
Angestrebt wird ein Baubeginn im September 2028. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Bauetappen und der saisonalen Einschränkungen soll das Projekt bis im Juni 2029 abgeschlossen werden.
Kosten
Die veranschlagten Kosten für das Gesamtprojekt belaufen sich auf Fr. 2'033'000.— (inklusive Mehrwertsteuer und inklusive 10 % Kreditrisiko). Gemäss dem Dekret über den Bau, den Unterhalt und die Kostenverlegung bei Kantonsstrassen beteiligt sich die Einwohnergemeinde an den Kosten von Innerortsstrecken von Kantonsstrassen mit einem pauschalen Beitrag von 35 %. Der Gemeindeanteil liegt somit bei Fr. 711'550.—.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
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Gesamtkosten |
Kanton |
Gemeinde Villmergen |
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65 % |
35 % |
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Total Baukosten |
1'062'662.00 |
690'730.30 |
371'931.70 |
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Honorare |
706'932.00 |
459'505.80 |
247'426.20 |
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Landerwerb |
79'025.00 |
51'366.25 |
27'658.75 |
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Kreditrisiko |
184'381.00 |
119'847.65 |
64'533.35 |
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Total Kosten (inkl. MwSt.) |
2'033'000.00 |
1'321'450.00 |
711'550.00 |
Preisbasis: August 2026.
Folgekosten (gemäss Vorschriften HRM2)
1. Kapitalfolgekosten
Strassen, Plätze, Friedhof (40 Jahre)
Jährliche Abschreibungen Fr. 17'789.00
(mit Wirkung ab 2030, d. h. ab dem Jahr
nach der Inbetriebnahme der Anlage)
Zinsanteil (Empfehlung des Kantons)
50 % der Investition zu 1 % (Referenzsatz) Fr. 3'558.00
2. Jährliche Betriebs- und Personalfolgekosten
Es handelt sich um reine Sanierungsinvestitionen.
Es fallen keine zusätzlichen Betriebs- und
Personalfolgekosten an. Fr. 0.00
Total jährliche kalkulatorische Folgekosten Fr. 21'347.00
Stellungnahme des Gemeinderats
Der Gemeinderat empfiehlt die Genehmigung des Verpflichtungskredits für die Instandstellung der Stützkonstruktion S-08005 an der Wohlerstrasse K252.
Unterlagen auf der Homepage www.villmergen.ch
- Technischer Bericht
- Kostenvoranschlag
- Pläne
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Botschaftstext Traktandum 2 (PDF, 654 kB) | Download | 0 | Botschaftstext Traktandum 2 |
| Bericht, KV und Pläne (PDF, 25.21 MB) | Download | 1 | Bericht, KV und Pläne |