Gemeindeversammlung
Aufgaben
- Festlegung des Budgets
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und Genehmigung der Gemeinderechnungen
- Festlegung der Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates
- Bewilligung von Verpflichtungskrediten für die Ausführung von Gemeindebauten und -aufgaben
- Erlass von Reglementen.
Die weiteren Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung sind dem Gesetz zu entnehmen.
Voraussetzungen
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Sachgeschäften liegen beim Empfang der Gemeindeverwaltung und in der Abteilung Finanzen (Budget/Rechnung) während 14 Tagen vor der Versammlung zur Einsicht auf.
Teilweise können die Akten auch auf der Homepage eingesehen werden. Verbindlich ist aber ausschliesslich die physische Auflage bei der Gemeindeverwaltung.
Anträge an der Versammlung
Jeder/Jede Stimmberechtigte hat das Recht, zu den in der Traktandenliste aufgeführten Sachgeschäften Anträge zur Geschäftsordnung und zur Sache zu stellen. Für das Aufstellen der Traktandenliste ist der Gemeinderat zuständig. Anträge zur Geschäftsordnung sind so genannt formelle Anträge (z. B. Rückweisungsantrag); Anträge zur Sache sind solche materieller Natur (z. B. Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag).
Anträge müssen mündlich vorgebracht werden. Sie erleichtern aber die Versammlungsleitung, wenn umfangreiche Begehren und Abänderungsforderungen dem Gemeindeschreiber zuhanden des Versammlungsleiters schriftlich übergeben werden.
Allfällige Präsentationen zu einem Votum an der Gemeindeversammlung sind spätestens zwei volle Arbeitstage vor der Versammlung beim Gemeindeschreiber einzureichen. Der Umfang der Präsentation hat sich aus Zeitgründen auf sechs Folien zu beschränken. An der Versammlung werden aus technischen Gründen keine elektronischen Datenträger entgegengenommen.
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