
Sonderöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung bleibt an folgenden Tagen geschlossen:
- Neujahr und Berchtoldstag (1. und 2. Januar)
- Karfreitag
- Ostermontag
- Auffahrt (und am drauffolgenden Freitag)
- Pfingstmontag
- Fronleichnam (und am darauffolgenden Freitag)
- Bundesfeiertag (1. August)
- Mariä Himmelfahrt (15. August)
- Allerheiligen (1. November)
- Heiliger Abend bis und mit Berchtoldstag (24. Dezember bis 2. Januar)
Zusätzlich bleibt die Gemeindeverwaltung an Brückentagen Montag oder Freitag geschlossen.