Kinderbetreuung in Villmergen

Kinderbetreuung in Villmergen

Die Gemeinde hat gemäss kantonalem Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) die Aufgabe, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Betreuung von Kindern bis zum Abschluss der Primarschule sicherzustellen. Gleichzeitig ist die Gemeinde dazu verpflichtet, sich an den Kosten der Kinderbetreuung zu beteiligen. Auf diese Weise sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung, die Chancengerechtigkeit und die gesellschaftliche sowie insbesondere sprachliche Integration von Kindern vorangetrieben werden.

Formen von familien-/schulergänzender Betreuung mit Subventionsberechtigung

  • Kindertagesstätten, die Kinder im Vorschulalter professionell betreuen und im Besitz einer Betriebsbewilligung sind.
  • Kindertagesstätten, die Kinder im Kindergarten- und Schulalter professionell betreuen und im Besitz einer Betriebsbewilligung sind (Morgenbetreuung, Mittagstisch, Mittagsbetreuung, Frühnachmittagsbetreuung, Spätnachmittagsbetreuung, Begleitung der Kindergartenschüler in den Kindergarten/Abholen der Kinder vom Kindergarten, Betreuung auch während der Schulferien)  
  • Tagespflegeeltern, Tagesmütter oder Tagesväter, die Kinder bei sich zu Hause betreuen.

 Angebote in Villmergen

Teddybär / Kindertagesstätte (ab 4. Lebensmonat) und Spielgruppe  / Tagesstrukturen für Kinder im Kindergarten- und Schulalter

Gemeindebeiträge - individuell und fair

Die Gemeinde Villmergen unterstützt Villmerger Eltern, die für die Vereinbarkeit von Familie mit Beruf und/oder nachgewiesenermassen aus sozialen oder medizinischen Gründen auf die familienergänzende Kinderbetreuung angewiesen sind. Gemeindebeiträge erhalten Familien, die ihre Kinder in einer Kinderkrippe, von Tagespflegeeltern, Tagesmüttern, Tagesvätern oder in Tagesstrukturen (beispielsweise Mittagsbetreuung) betreuen lassen. Kindertagesstätten müssen im Besitz der Betriebsbewilligung des zuständigen Gemeinderats/Stadtrats sein.

Die familienergänzende Kinderbetreuung wird in vielfältigen Formen angeboten. Damit Vereinbarkeit von familiären mit beruflichen Verpflichtungen erreicht und so in Villmergen ein Beitrag zur Standortattraktivität geleistet wird, zählt zum Betreuungsangebot in erster Linie die Betreuung in Kinderkrippen (vorschulpflichtige Kinder), die Betreuung in Tagesstrukturen (schulpflichtige Kinder ab Kindergartenalter) und in Tagesfamilien (vorschul- und schulpflichtige Kinder). Spielgruppen, Krabbelgruppen oder Kinderhütedienste sind nicht subventionierte Betreuungsangebote, da sie dem übergeordneten Ziel, Familie mit Beruf zu vereinbaren, nicht genügend dienen.

Gemeindebeitrag

Für den Gemeindebeitrag sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern oder des Elternteils massgebend. Grundsätzlich gilt: Je bescheidener die finanziellen Verhältnisse der Eltern, desto höher der Gemeindebeitrag. Eltern mit steuerbarem Vermögen erhalten für familienergänzende Kinderbetreuung ab 1. Februar 2025 keinen Gemeindebeitrag mehr. Bitte beachten Sie unser Reglement und seinen Anhang mit diesen Berechnungsgrundlagen:

Berechnungsgrundlagen

Ersuchen Sie bitte mit diesem Antragsformular um den Gemeindebeitrag an die familienergänzende Kinderbetreuung.

Tagesfamilien

Tagesfamilien mit Betreuungsangeboten

Pflegeverhältnisse in Tagesfamilien sind meldepflichtig

Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, muss dies der Behörde (Geschäftsleitung der Gemeindeverwaltung) melden. Die Aufsicht der Behörde richtet sich sinngemäss nach den Bestimmungen über die Familienpflege (Art. 12 der eidgenössischen Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern [PAVO] mit Verweis auf Art. 5 und 10 PAVO und § 18 Abs. 2 lit. c] des kantonalen Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch [EG ZGB]).

In Villmergen wohnhafte Tagesfamilien machen diese Meldung schriftlich der Gemeindekanzlei, Geschäftsleitung, 5612 Villmergen.

Nur Tagespflegeverhältnisse, die der Geschäftsleitung der Gemeindeverwaltung gemeldet sind und welche die Geschäftsleitung der Gemeindeverwaltung im Sinne der PAVO als geeignet qualifiziert, begründen den grundsätzlichen Anspruch auf Gemeindebeiträge. Informationen über das Pflegekinderwesen (Familienpflege, Tagespflege, Heimpflege) erhalten Sie unter Pflegekinderwesen.

Oft gestellte Fragen mit Antworten (FAQ)

Wie sieht es in Villmergen mit Tagesstrukturangeboten für Schulkinder aus?
Die Kindertagesstätte Teddybär bietet familien- und schulergänzende Tagesstrukturen für Kinder im Kindergarten- und Volksschulalter an. Eine Betreuungsperson bringt Kindergartenschüler auf Wunsch vom Teddybär in den Kindergarten und bringt sie vom Kindergarten wieder zurück in den Teddybär. Kindergarten- und Schulkinder können im Teddybär auch während der Schulferien eine Tagesbetreuung geniessen.

Rechtsgrundlagen

Links zu subventionierten Angeboten (nicht abschliessende Aufzählung)

Links zu nicht subventionierten Angeboten (nicht abschliessende Aufzählung)

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