Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege nach Art. 119 ZPO
Wer nicht in der Lage ist die Prozesskosten vollumfänglich oder teilweise zu übernehmen, kann das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen.
Name | |||
---|---|---|---|
Unentgeltliche_Rechtspflege_Gesuch.pdf (PDF, 339.84 kB) | Download | 0 | Unentgeltliche_Rechtspflege_Gesuch.pdf |