Pass (Schweizer Reisepass)
Reisepass oder Kombiangebot (Pass 22 und Identitätskarte)
Der Pass 22 oder das Kombiangebot (Pass 22 und Identitätskarte) sind per Internet (Onlinebestellung) oder per Telefon beim kantonalen Passamt Aargau zu beantragen.
Onlinebestellung unter: www.schweizerpass.ch oder unter
Departement Volkswirtschaft und Inneres
Abteilung Register und Personenstand
Ausweiszentrum Aargau
Bleichemattstrasse 1
5001 Aarau
Tel.: 062 835 19 28
Provisorischer Reisepass (Notpass)
In dringenden Fällen kann bei der zuständigen ausstellenden Behörde (Passamt Aarau) oder bei den Notpassstellen in den Schweizer Flughäfen Zürich-Kloten, Basel-Mühlhausen, Genf-Cointrin und Lugano-Agno ein provisorischer Pass beantragt werden. Der Ausweis wird direkt hergestellt und gegen Bezahlung ausgehändigt. Nicht alle Länder akzeptieren einen provisorischen Pass.
Gültigkeitsdauer
Der provisorische Pass weist in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr auf, ist aber bei der Einreise in die Schweiz wieder abzugeben. Die Gültigkeit von provisorischen Pässen kann nicht verlängert werden.
Gebühr
Provisorischer Pass für Erwachsene: mindestens Fr. 100.-- (am Flughafen mindestens Fr. 150.--)
Provisorischer Pass für Kinder und Jugendliche: mindestens Fr. 100.-- (am Flughafen mindestens Fr. 150.--)
Name | |||
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 056 619 59 10 | einwohnerkontrolle@villmergen.ch |