Verlängerung der Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung (Ausländerausweis)
Die Verlängerung muss persönlich am Schalter beantragt werden.
Wir benötigen folgende Unterlagen:
- die Verfallsanzeige (ausgefüllt und unterzeichnet)
- einen gültigen Reisepass oder bei EG/EFTA-Staatsangehörigen auch eine gültige Identitätskarte
Sobald wir den Ausländerausweis vom Amt für Migration und Integration Kanton Aargau erhalten haben, kontaktieren wir Sie schriftlich und informieren Sie über die Kosten.
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerkontrolle | 056 619 59 10 | einwohnerkontrolle@villmergen.ch |