Ordentliche Einbürgerung
Sie wollen das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Beachten Sie unser Merkblatt zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren.
Wenn Sie der Meinung sind, die Voraussetzungen für die Einbürgerung zu erfüllen, so melden Sie Ihr Gesuch bei der Gemeindekanzlei vorerst persönlich oder telefonisch an.
Der während des Einbürgerungsverfahrens zu absolvierende elektronische Test kann eingesehen und geübt werden unter Einbürgerungstest Aargau.
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Merkblatt Ordentliche Einbürgerung 01.01.2025 (PDF, 89.13 kB) | Download | 0 | Merkblatt Ordentliche Einbürgerung 01.01.2025 |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 056 619 59 03 | gemeindekanzlei@villmergen.ch |