Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich persönlich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden.
Nutzen Sie für Ihre Abmeldung den eUmzug.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen/Informationen von Ihnen:
- Meldebestätigung und / oder Ausweisdokument mit Foto
- Wegzugsadresse
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
- Wegzugsadresse
Die Abmeldung ist kostenlos.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 056 619 59 10 | einwohnerkontrolle@villmergen.ch |