Steueramt
Hauptaufgaben des Steueramtes:
Erstmals für die Steuererklärung 2018 führte der Kanton Aargau Mahngebühren für nicht eingereichte Steuererklärungen ein. Die Gesetzesanpassung erfolgte aufgrund eines Entscheids des Grossen Rats. Für die 1. Mahnung werden Fr. 35.-- und für die 2. Mahnung Fr. 50.-- in Rechnung gestellt. Die Gebühren werden mit der definitiven Steuerveranlagung erhoben. Wichtige Information betreffend Firstverlängerungen: Da jeweils vor dem Monat Juli nicht gemahnt wird, muss bis 30. Juni keine Fristverlängerung beantragt werden. Gerne stehen wir unseren Steuerpflichtigen bei steuerlichen Fragen zur Verfügung. In Zahlungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Finanzen.
Links: Eidgenössische Steuerveraltung, Bern
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