Die Fleischkontrolleure führen die nach den Vorgaben des Bundesrechts vorgeschriebenen Untersuchungen und Kontrollen durch. Sie treffen die erforderlichen Massnahmen und Entscheide (eidgenössische Verordnung vom 16. Dezember 2016 über das Schlachten und die Fleischkontrolle [VSFK]) .

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Fleischhygiene

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