Bestattungsamt
Vereinbarung einer
Todesfall im Spital, in der Klinik oder im Heim Die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Alters- und Pflegeheims meldet den Tod mit den üblichen Unterlagen schriftlich dem zuständigen Zivilstandsamt. Das Zivilstandsamt stellt die Bestattungsbewilligung aus, trägt den Todesfall in das schweizerische Personenstandsregister (Infostar) ein und erstattet die amtlichen Mitteilungen. Das Zivilstandsamt meldet dem für die Bestattung oder die Kremation zuständigen Bestattungsamt, dass die Bestattung erfolgen darf. Ein Vertreter der Angehörigen der verstorbenen Person meldet sich beim Bestattungsamt der letzten Wohngemeinde der verstorbenen Person. Das Bestattungsamt bespricht mit ihm die Bestattungsart, den Bestattungsort und den Zeitpunkt der Beisetzung. Tod zu Hause infolge Krankheit
Wir senden die Todesfallmeldung dann zusammen mit der ärztlichen Todesbescheinigung dem Regionalen Zivilstandsamt Wohlen. Das Regionale Zivilstandsamt Wohlen trägt den Tod im amtlichen Register ein. Es teilt dem Bestattungsamt des Bestattungsorts oder Kremationsorts mit, dass die Bestattung erfolgen darf. Die den Tod meldende Person oder die Angehörigen der/des Verstorbenen müssen sich nicht beim Regionalen Zivilstandsamt Wohlen melden. Wer einen amtlichen Todesschein benötigt und ein Anrecht auf dieses Dokument hat, bestellt diese Urkunde beim für den Todesort zuständigen Zivilstandsamt. Den Todeseintrag im Familienbüchlein nimmt ebenfalls dieses Zivilstandsamt vor. Das Zivilstandsamt, welches den Tod beurkundet hat, sendet amtliche Todesmitteilungen an die Wohngemeinde der/des Verstorbenen und - wenn nötig - an die AHV. Unnatürlicher Todesfall Polizei benachrichtigen (Tel. 117). Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden. Das Regionale Zivilstandsamt Wohlen beurkundet den Tod auf die Anzeige der Staatsanwaltschaft hin. Im Uebrigen gilt der gleiche Ablauf wie beim Tod zu Hause. Hat sich die verstorbene Person in Villmergen nur aufgehalten oder in Villmergen nur ihren Nebenwohnsitz gehabt, so ist ihre Bestattung mit dem für den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person zuständigen Bestattungsamt zu vereinbaren. Was sollten Sie sonst noch tun?
Publikationen
|