Vereinbarung einer

  • Aufbahrung
  • Kremation
  • Beerdigung
  • Urnenbeisetzung


Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu tun?

Todesfall im Spital, in der Klinik oder im Heim

Die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Alters- und Pflegeheims meldet den Tod mit den üblichen Unterlagen schriftlich dem zuständigen Zivilstandsamt. Das Zivilstandsamt stellt die Bestattungsbewilligung aus, trägt den Todesfall in das schweizerische Personenstandsregister (Infostar) ein und erstattet die amtlichen Mitteilungen. Das Zivilstandsamt meldet dem für die Bestattung oder die Kremation zuständigen Bestattungsamt, dass die Bestattung erfolgen darf. Ein Vertreter der Angehörigen der verstorbenen Person meldet sich beim Bestattungsamt der letzten Wohngemeinde der verstorbenen Person. Das Bestattungsamt bespricht mit ihm die Bestattungsart, den Bestattungsort und den Zeitpunkt der Beisetzung.

Tod zu Hause infolge Krankheit

  • Arzt benachrichtigen.
  • Bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen. Auskunft über Tel. 1818 oder 117 (Polizei)


Die zur Anzeige verpflichtete Person (Familienangehöriger, Person, die den Verstorbenen/die Verstorbene auffindet) meldet sich mit dem Original der ärztlichen Todesbescheinigung und dem *Familienbüchlein der verstorbenen Person (*falls vorhanden) beim Bestattungsamt Villmergen. Das Bestattungsamt nimmt die Anzeige entgegen und hält sie im Formular "Meldung eines Todesfalles" fest. Gleichzeitig nimmt das Bestattungsamt die für die Statistik notwendigen Zusatzangaben auf. Wir besprechen mit Ihnen die Bestattungsart sowie den Ort und den Zeitpunkt der Beisetzung.

Wir senden die Todesfallmeldung dann zusammen mit der ärztlichen Todesbescheinigung dem Regionalen Zivilstandsamt Wohlen.

Das Regionale Zivilstandsamt Wohlen trägt den Tod im amtlichen Register ein. Es teilt dem Bestattungsamt des Bestattungsorts oder Kremationsorts mit, dass die Bestattung erfolgen darf.

Die den Tod meldende Person oder die Angehörigen der/des Verstorbenen müssen sich nicht beim Regionalen Zivilstandsamt Wohlen melden.

Wer einen amtlichen Todesschein benötigt und ein Anrecht auf dieses Dokument hat, bestellt diese Urkunde beim für den Todesort zuständigen Zivilstandsamt. Den Todeseintrag im Familienbüchlein nimmt ebenfalls dieses Zivilstandsamt vor. Das Zivilstandsamt, welches den Tod beurkundet hat, sendet amtliche Todesmitteilungen an die Wohngemeinde der/des Verstorbenen und an die AHV/IV.

Unnatürlicher Todesfall
(Unfall, Verbrechen, Umstände, die zum Tod geführt haben, sind nicht bekannt.)

Polizei benachrichtigen (Tel. 117). Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden.

Das Regionale Zivilstandsamt Wohlen beurkundet den Tod auf die Anzeige der Staatsanwaltschaft hin. Im Uebrigen gilt der gleiche Ablauf wie beim Tod zu Hause.

Hat sich die verstorbene Person in Villmergen nur aufgehalten oder in Villmergen nur ihren Nebenwohnsitz gehabt, so ist ihre Bestattung mit dem für den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person zuständigen Bestattungsamt zu vereinbaren.

Was sollten Sie sonst noch tun?

  • Angehörige benachrichtigen
  • Haustiere/Tiere der verstorbenen Person versorgen
  • Mit dem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen
  • Das zuständige Pfarramt orientieren
  • Todesanzeige verfassen und aufgeben
  • Den Arbeitgeber benachrichtigen
  • Allenfalls Lebens- und Unfallversicherungen benachrichtigen
  • Mitteilung an die Krankenkasse
  • Mitteilung an die Pensionskasse
  • Wertsachen, Bargeld, Schmuck, Kunstgegenstände, Schlüssel, Auto usw. sichern
  • Wenn gewünscht, Siegelung oder Sicherungsinventar beantragen
  • Restaurant für das Leidmahl reservieren


Wir danken Ihnen dafür, dass Sie das Bestattungsgespräch mit uns telefonisch vereinbaren.

Pikettdienst während den Feiertagen von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Daniel Seiler, Tel. 079 364 68 68

Livia Huwiler, Tel. 079 644 86 99

Andrea Frei, Tel. 079 833 49 35

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