Alles, was nicht in den Kehrichtsäcken Platz findet und nicht unter die übrigen Abfallarten fällt (z. B. zerkleinerte Möbel). Sperrgutsammlungen finden an den Tagen statt, an denen der Hauskehricht abgeholt wird.

Ein Sperrgutstück darf maximal 30 kg schwer und 200 cm lang sein. Sein Durchmesser darf höchstens 70 cm betragen.

Tipps

Bitte Möbel zerkleinern und allfälliges Metall entfernen. Pro Polstermöbelstück eine Sperrgutmarke.

www.kva-buchs.ch
www.brings.ch

Gebühren

gebührenpflichtig (Stk. Fr. 5.00)
Wohnmöbel

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Hauskehricht und Sperrgut