Jagdgesellschaft Villmergen-Hilfikon
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Beschreibung
Die Jäger führen einen im aargauischen Jagdgesetz definierten Auftrag aus. Dieser verlangt den Wildbestand zu erhalten und soweit notwendig zu fördern. Ferner muss der Bestand den örtlichen Verhältnissen angepasst sein, weshalb der Kanton auch bestimmt, wie viele Rehe die Jäger jährlich schiessen müssen.
Grundsätzlich hat die Jagd im Dienste von Hege und Pflege des Wildes zu stehen.
Wildverwertung
Die JG verarbeitet das Wildbret zum grössten Teil selber und bietet es ab dem Monat Juni jeweils am 1. Samstag des Monats von 09:30 - 11:00 Uhr in der Militärküche des alten Gemeindehauses Hilfikon zum Kauf an. Ab Oktober bis und mit Dezember jeweils am 1. und 3. Samstag des Monats.
Unsere Ansprechperson ist Herr Bruno Stutz, Hilfikon (Tel: 079 678 01 60). Bestellungen können über folgende E-Mail Adresse aufgegeben werden: jgvihi@gmx.ch. Falls Sie persönliche Informationen erhalten möchten, bitten wir Sie, uns via E-Mail Adresse zu kontaktieren.
Wildunfall
Verursachen Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Wildunfall, dann melden Sie dies bitte der KAPO unter der Nummer 117. Diese bietet dann im Bedarfsfall den entsprechenden Jagdaufseher auf.
Waldhaus Hilfikon
Die Verpachtung dieses Objektes für Anlässe verwaltet die JG Villmergen-Hilfikon.
| Mitgliedschaft
Nach absolviertem Lehrgang in einem Jagdrevier kann der kantonale Jagdfähigkeitsausweis über eine kantonale praktische und theoretische Prüfung erlangt werden (Schiessnachweis, Jagdrecht, Wild-, Vogel-, Wald- und Pflanzenkunde, Hundehaltung, Waffenkunde etc.). Wer an einem Lehrgang in unserem Revier interessiert ist, meldet sich bitte bei Herrn Daniel Wehrli. Möchte jemand Pächter in einem Revier werden, muss er sich dort schriftlich bewerben. Da die Jagdgesellschaft rechtlich gesehen als Verein gilt, bedarf es für die Aufnahme der Zustimmung aller Pächter. | Mitgliederbeiträge
Der jährliche Pachtzins an den Kanton für das ganze Revier beträgt FR. 8'462.--. |
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