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Kirchenrechte werden der Benediktinerabtei Muri zugeschlagen1425
Kaiser Sigmund bestätigt, dass die Kirchenrechte fortan der Benediktinerabtei Muri zugeschlagen werden. Papst Martin V. bestätigt diesen Entscheid. Die Ritter von Hallwyl müssen auf die genannten Kirchenrechte verzichten.
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