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Kirchenrechte werden der Benediktinerabtei Muri zugeschlagen

1425

Kaiser Sigmund bestätigt, dass die Kirchenrechte fortan der Benediktinerabtei Muri zugeschlagen werden. Papst Martin V. bestätigt diesen Entscheid. Die Ritter von Hallwyl müssen auf die genannten Kirchenrechte verzichten.

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