In der Schweiz anmelden

Schweizer Bürger, die nach einem Aufenthalt im Ausland wieder in der Schweiz Wohnsitz nehmen, haben sich bei der zuständigen Schweizer Botschaft (eventuell Konsulat) im Ausland abzumelden und bei der Gemeindeverwaltung ihres zukünftigen Wohnsitzes anzumelden. Vgl. zur Anmeldung:

Denken Sie bei Ihrer Rückkehr an die Erledigung der Zollformalitäten und den Wiedereintritt in die Sozialversicherungen (AHV, Krankenkasse etc.). Hilfe bei der Suche nach einer Stelle erhalten sie bei der Sektion "Auswanderung und Stagiaires" des Bundesamtes für Ausländerfragen. Für die Suche nach einer Wohnung gibt es - auch im Internet - viele private Vermittler. Sie können sich jedoch auch an die kantonalen Liegenschaftsverwaltungen wenden.

Ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz Wohnsitz zu nehmen beabsichtigen, müssen sich bei der Gemeindeverwaltung ihres zukünftigen Wohnsitzes anmelden. Eine Anmeldung ist nur möglich, wenn eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung erteilt worden ist (Ausnahme: Angehörige von EU- und EFTA-Staaten).