Steuern
Hauptaufgaben des Steueramtes:
- Führung des Steuerregisters
- Vorbereitung der Veranlagungen (Einkommens- und Vermögenssteuern, Jahressteuern, Grundstückgewinnsteuern) für die Steuerkommission
- Eröffnen der Veranlagungsverfügungen und Einsprache-Entscheide
Erstmals für die Steuererklärung 2018 führte der Kanton Aargau Mahngebühren für nicht eingereichte Steuererklärungen ein. Die Gesetzesanpassung erfolgte aufgrund eines Entscheids des Grossen Rats. Für die 1. Mahnung werden Fr. 35.-- und für die 2. Mahnung Fr. 50.-- in Rechnung gestellt. Die Gebühren werden mit der definitiven Steuerveranlagung erhoben.
Wichtige Information betreffend Firstverlängerungen: Da jeweils vor dem Monat Juli nicht gemahnt wird, muss bis 30. Juni keine Fristverlängerung beantragt werden.
Gerne stehen wir unseren Steuerpflichtigen bei steuerlichen Fragen zur Verfügung.
In Zahlungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Finanzen.
Links:
Kantonales SteueramtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Eidgenössische Steuerveraltung, BernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Kurslisten von WertpapierenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
SteuerberechnungsprogrammExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
eTAX AARGAU löst ab 2026 EasyTax ab
Mit eTAX AARGAU wird die Steuererklärung einfach, benutzerfreundlich und praktisch
Ab 2026 steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für die natürlichen Personen zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt sowie elektronisch eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/etaxExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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