Der Hauskehricht in den gebührenpflichtigen Säcken und das Sperrgut, verstehen mit Sperrgutmarken, jeweils am Montag ab 07.00 Uhr (nicht vorher!) beim Kehrichtstandplatz deponieren.
Verschiebungen der Kehricht- und Sperrgutabfuhr werden im amtlichen Publikationsorgan bekannt gegeben.