Budget 2027 mit einem Steuerfuss von 102 %

Antrag
Das Budget 2027 der Einwohnergemeinde Villmergen mit einem Steuerfuss von 102 % sei zu genehmigen.

Vorbemerkung zur aktuellen finanziellen Grosswetterlage der Gemeinde Villmergen

Die finanzielle Lage der Gemeinde Villmergen präsentiert sich aktuell angespannt. Das Budget 2027 weist ein deutlich negatives Ergebnis aus, was insbesondere auf stark steigende Kosten zurückzuführen ist, die grösstenteils ausserhalb des direkten Einflussbereichs der Gemeinde liegen.

In verschiedenen Aufgabenbereichen, insbesondere in der Pflegefinanzierung, ist in den vergangenen Jahren ein markanter Kostenanstieg zu verzeichnen. Diese Entwicklung stellt die Gemeinde vor erhebliche Herausforderungen; zumal sie nur begrenzt steuerbar ist. Gleichzeitig sind auf kantonaler Ebene politische Vorstösse hängig, welche eine Entlastung der Gemeinden zum Ziel haben. Zum heutigen Zeitpunkt ist jedoch noch offen, in welcher Form und in welchem Ausmass sich diese Massnahmen konkret auswirken werden.

Aufgrund dieser unsicheren Rahmenbedingungen sieht sich die Gemeinde mit einem erheblichen betrieblichen Defizit konfrontiert. Neben der bereits vorgesehenen etappierten Steuerfusserhöhung im Zusammenhang mit dem geplanten Schulhausneubau kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass zusätzliche Anpassungen zur Reduktion des strukturellen Defizits notwendig werden. Der Gemeinderat verzichtet jedoch bewusst auf vorschnelle Entscheide und wird die weitere Entwicklung auf politischer Ebene sorgfältig abwarten, bevor allfällige weitere Schritte geprüft werden.

Positiv hervorzuheben ist, dass es der Gemeinde in den vergangenen Jahren gelungen ist, ihre Nettoschulden deutlich zu reduzieren. Während diese im Jahr 2020 noch bei rund 16,5 Millionen Franken gelegen haben, belaufen sie sich per Ende 2025 auf unter 7 Millionen Franken. Diese Entwicklung ist das Resultat einer konsequenten und vorausschauenden Finanzpolitik und einmaliger Sondereffekte.

Im Hinblick auf das Budget 2027 hat der Gemeinderat zudem zahlreiche Anpassungen vorgenommen und eine strikte Ausgabendisziplin verfolgt. Ziel bleibt es, den Finanzhaushalt nachhaltig zu stabilisieren, notwendige Investitionen verantwortungsvoll zu tätigen und die Steuerbelastung für die Bevölkerung so moderat wie möglich zu halten.

Der Gemeinderat ist sich der angespannten Situation bewusst und wird die finanzielle Entwicklung weiterhin eng begleiten. Transparenz gegenüber der Bevölkerung sowie ein sorgfältiger Umgang mit den öffentlichen Mitteln stehen dabei im Zentrum des Handelns.

1. Erfolgsrechnung

1.1 Budget der Gemeinde Villmergen (konsolidiert, inklusive Spezialfinanzierungen)

Das Budget 2027 wurde basierend auf einem unveränderten Steuerfuss von 102 % erstellt. Das konsolidierte Budget 2027 schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 891’199.— ab. Dies ist um Fr. 2'694’316.— schlechter als das Vorjahresbudget. Beim Budget der Einwohnergemeinde resultiert ein negatives Gesamtergebnis von Fr. 2'471’923.—, welches um rund 2.93 Millionen Franken schlechter ist als das Budget 2026.

1.2 Ergebnisse der Abteilungen

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Nettoaufwand respektive den Nettoertrag der einzelnen Abteilungen konsolidiert, inklusive Spezialfinanzierungen.

1.3 Abweichungen gegenüber dem Budget 2026

In der allgemeinen Verwaltung steigen die Personalkosten insgesamt an. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die prognostizierte Teuerung, individuelle Lohnanpassungen sowie strukturelle Veränderungen zurückzuführen. In der Bauverwaltung wirkt sich zusätzlich eine moderate Erhöhung des Stellenplans um 10 Stellenprozente aus.

In der Abteilung Finanzen ergibt sich gegenüber dem Vorjahresbudget ein besseres Ergebnis von Fr. 37’222.—. Basierend auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre wird mit höheren Rückerstattungen von Betreibungskosten gerechnet, welche mit Fr. 60’000.— gegenüber Fr. 45’000.— im Vorjahr budgetiert werden. Zudem wurde per Juli 2026 das Mandat für die Führung der Buchhaltung der Katholischen Kirchgemeinde Villmergen übernommen. Dafür ist im Budget 2027 eine Verwaltungsentschädigung von Fr. 25’000.— vorgesehen.

In der Bauverwaltung entfallen im Budget 2027 einmalige Kosten in der Höhe von Fr. 16’403.—, welche im Vorjahr für die Anschaffung einer Software vorgesehen gewesen sind. Gleichzeitig werden die Einnahmen aus Baubewilligungsgebühren mit Fr. 200’000.— um Fr. 20’000.— tiefer budgetiert, basierend auf Annahmen und Erfahrungswerten aus den Vorjahren.

Im Bereich Empfang, Informatik und Lernende ergibt sich eine Abweichung von Fr. 122’107.—. Insbesondere im Bereich Informatik fallen Mehrkosten an. Diese sind auf die fortschreitende Professionalisierung der IT sowie auf zusätzliche Softwareanschaffungen und Updates zurückzuführen, welche die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse weiter vorantreiben sollen. Eine leistungsfähige Informatik bildet dabei eine zentrale Grundlage für sämtliche Tätigkeiten der Verwaltung.

Regionalpolizei

Der Gemeindebeitrag von Villmergen an die Regionalpolizei Wohlen beträgt im Jahr 2027 voraussichtlich Fr. 471‘629.— und liegt mit Fr. 31‘298.— über dem Vorjahresbudget.

Betreibungsamt

Für die revisionssichere digitale Archivierung der Betreibungsamtsakten sind einmalige Kosten in der Höhe von Fr. 12‘470.— eingestellt.

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst Villmergen

Die Anzahl Mandate ist stets am Steigen. Zudem ist mit weiteren Mandatsübernahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzdiensts des Bezirks Bremgarten zu rechnen. Der deshalb erhöhte Stellenplan (60 Stellenprozente) verursacht zusammen mit der Teuerung und den individuellen Erhöhungen Mehrkosten von Fr. 62‘570.— im Bereich des Personalaufwands.

Durch die Übernahme der Mandate der Gemeinde Büttikon (abgeschlossener Gemeindevertrag) wurde im letzten Jahr mit Einnahmen von Fr. 4‘800.— gerechnet (ein Mandat). Für das Jahr 2027 wird mit fünf Mandaten geplant, weshalb die Einnahmen mit Fr. 24‘550.— voraussichtlich um Fr. 19‘750.— höher ausfallen werden.

Feuerwehr

Im Jahr 2026 wurden verschiedene Kosten für das Feuerwehrlokal geplant (Anschluss an Wärmeversorgung, Sicherheitsnachweiskontrollen etc.). Die Kosten entfallen im Budget 2027 und sind mit Fr. 4‘430.— gegenüber dem Vorjahr um Fr. 12‘835.— tiefer eingestellt. Der Gemeindebeitrag an den Feuerwehrverband Rietenberg steigt um Fr. 30‘363.— auf Fr. 345‘225.—.

Die Gemeinden beteiligen sich mit 35 % am Personalaufwand der Volksschule. Für das Jahr 2027 wird über alle Schulstufen mit Mehrkosten von Fr. 48’963.— gerechnet. Im allgemeinen Schulbetrieb (Kindergarten, Primarstufe und Oberstufe) fallen die Kosten um Fr. 97'333.— höher aus als im Vorjahr. Hauptgrund dafür sind höhere Schulgelder an externe Schulen (Bezirksschule und Regionaler Integrationskurs RIK Wohlen).

Musikschule

Der Beitrag an die Regionale Musikschule Wohlen fällt gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich um Fr. 40‘000.— höher aus. Die Totalkosten von jährlich Fr. 240‘000.— bilden auch künftig das neue Kostenniveau. Ein Grund für die Erhöhung des Aufwands ist die Anpassung der Musiklehrerlöhne an das GAL (Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen).

Schulliegenschaften

Für die Schulliegenschaften sind total Fr. 29’015.— mehr budgetiert als im Vorjahr. Die Nettokosten betragen über alle Schulliegenschaften hinweg Fr. 3'193'161.—. Die anstehenden Unterhaltskosten variieren von Jahr zu Jahr.

Schulverwaltung

Die Personalkosten werden im Vergleich zum Vorjahresbudget mit Fr. 339‘247.— um Fr. 86‘432.— höher budgetiert, was auf die prognostizierte Teuerung, die individuellen Anpassungen und eine Erhöhung des Stellenplans (75 Stellenprozente) zurückzuführen ist. Für die neue Schulverwaltungssoftware sind einmalige Kosten von Fr. 9‘513.— und der Aufwand von Fr. 6'053.— für eine Projektbegleitung eingestellt. Es handelt sich um ein Programm, welches von der kantonalen Verwaltung einheitlich im ganzen Kanton eingeführt wird. Dadurch werden sich die künftigen Lizenzkosten reduzieren.

Die Besoldungsanteile der Schulleitungen werden vom Kanton Aarau neu direkt auf die Gemeinden verteilt. Deshalb entfällt die Verrechnung für den Anteil der externen Schülerinnen und Schüler künftig (bisher ca. Fr. 11‘516.—).

Volksschule sonstiges

Die Personalkosten werden im Vergleich zum Vorjahresbudget mit Fr. 414‘251.— um Fr. 27‘182.— höher budgetiert, was auf die prognostizierte Teuerung, die individuellen Anpassungen und eine Erhöhung des Stellenplans (30 Stellenprozente) zurückzuführen ist.

Für die Ersatzbeschaffungen von Hardware werden Fr. 27‘824.—, somit Fr. 21‘569.— mehr als im Vorjahr, budgetiert. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um den laufenden Austausch von defekten Geräten (Erfahrungswerte).

Die Busabonnementskosten für Schülerinnen und Schüler aus dem Ballygebiet fallen mit Fr. 82‘235.— voraussichtlich um Fr. 29‘774.— höher aus als im Vorjahr. Dies ist zurückzuführen auf eine höhere Anzahl an Schülerinnen und Schüler.

Das alle acht Jahre stattfindende Jugendfest wurde im Jahr 2026 mit Fr. 397‘000.— budgetiert. Die Kosten entfallen im Jahr 2027. Das nächste Jugendfest wird im Jahr 2034 stattfinden.

Die Kosten für die Schulgelder an Sonderschulen wurden aufgrund der aktuellen Schülerzahlen ermittelt. Mit netto Fr. 416'640.— liegt der Betrag um Fr. 44'640.— über dem Vorjahresbudget.

Der Budgetbetrag für die Schulgelder der Kantons- und Berufsschulen wird aufgrund der Vorjahreswerte und der steigenden Schulgelder um Fr. 81'300.— auf total Fr. 1'100'000.— erhöht. Die Kosten stehen in Abhängigkeit zu der Anzahl Kantonsschüler/-innen und Lernende aus Villmergen.

  Keine Bemerkungen.

Um künftig Nachzahlungen infolge Unterdeckungen zu verhindern, wird der Sockelbeitrag an die Spitex AM PULS von Fr. 35.— auf Fr. 40.— pro Einwohner erhöht. Für Villmergen bedeutet dies Mehrkosten von Fr. 41‘530.—.

Die Restkosten für die Pflegefinanzierung sind stark am Steigen und lassen sich von der Gemeinde nicht beeinflussen. Gegenüber dem Vorjahresbudget (Fr. 1’497'150.—) musste mit Fr. 2'675’244.— ein deutlich höherer Betrag eingestellt werden. Dieser entspricht der Aufrechnung des ersten Halbjahrs 2026. Wie bereits einleitend erwähnt, sind hier verschiedene politische Vorstösse im Grossen Rat hängig.

Im Bereich der gesetzlichen wirtschaftlichen Hilfe ist mit Mehrkosten von Fr. 100’721.— zu rechnen. Die Budgetierung stützt sich auf die Hochrechnung der Monate Januar bis Juli 2026 und entspricht der aktuellen Fallentwicklung. Nachdem der Aufwand längere Zeit zurückgegangen ist, nehmen die Kosten in diesem Bereich wieder zu.

Im Asylwesen wird mit höheren Nettokosten von Fr. 69’500.— gerechnet. Hintergrund ist eine geplante Gesetzesrevision, wonach für Schutzbedürftige nach Erhalt der Aufenthaltsbewilligung während maximal fünf Jahren lediglich noch die hälftigen Pauschalen für die Asylsozialhilfe gemäss § 17g der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) ausgerichtet werden.

Im Bereich Sozialdienst ergibt sich eine Kostensteigerung von Fr. 151’474.—. Der Personalaufwand wird mit Fr. 382’281.— budgetiert und liegt damit um Fr. 26’185.— über dem Vorjahresbudget. Grundlage bildet der aktuelle Stellenbestand zuzüglich Teuerung und individueller Anpassungen, wobei die effektiven Lohnkosten aufgrund von Personalmutationen variieren können. Die Restkosten für die Sonderschulung steigen um Fr. 117’839.— auf insgesamt Fr. 2’485’339.— pro Jahr. Im Kanton Aargau werden diese Gesamtkosten nach Einwohnerzahl auf die Gemeinden verteilt, wobei im Jahr 2027 die Kosten des Jahres 2026 verrechnet werden. Die Abrechnung erfolgt jeweils zeitlich verzögert um ein Jahr.

Kantonsstrassen

Im Bereich der Kantonsstrassen resultiert gegenüber dem Vorjahresbudget ein tieferer Nettoaufwand von Fr. 14’263.—. Die Abschreibungen werden voraussichtlich Fr. 192’945.— betragen und liegen damit um Fr. 2’457.— unter dem budgetierten Wert des Vorjahrs. Die internen Verrechnungen für Werkhofleistungen im Zusammenhang mit den Kantonsstrassen werden mit Fr. 24’046.— veranschlagt, was einer Reduktion von Fr. 4’351.— entspricht. Diese Budgetierung basiert auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre.

Auf der Ertragsseite führt die laufende Umrüstung der Strassenbeleuchtung auf LED-Technologie zu einem höheren Kantonsbeitrag: Für die Beleuchtung an Kantonsstrassen wird ein Anstieg um Fr. 7’600.— erwartet. Die Abgeltung erfolgt pauschal mit Fr. 200.— pro Kandelaber, sofern die kantonalen Anforderungen erfüllt sind.

Gemeindestrassen

Im Bereich der Gemeindestrassen ist der Nettoaufwand gegenüber dem Vorjahresbudget um Fr. 23’428.— tiefer. Für die Planung der Sanierung der Dorfmattenstrasse bis zum Schwimmbad Villmergen werden Kosten von Fr. 12’000.— budgetiert. Die Umsetzung Sanierung des Strassenanteils ist jedoch erst im Anschluss an den Schulhausneubau vorgesehen.

Die Unterhaltskosten für Gemeindestrassen unterliegen erfahrungsgemäss jährlichen Schwankungen. Für das Jahr 2027 werden diese mit Fr. 95’000.— veranschlagt und liegen damit um Fr. 48’110.— unter dem Vorjahreswert.

Aufgrund der in der Vergangenheit getätigten Investitionen erhöhen sich die Abschreibungen um Fr. 14’205.— auf insgesamt Fr. 298’442.—.

Gegenüber dem Vorjahr sind im Budget 2027 keine ausserordentlichen Unterhaltsarbeiten an Gewässerverbauungen vorgesehen (Budget 2026 Gerinneverbreiterung Sandbüelbächli).

 

Im Jahr 2027 soll gemeinsam mit der Gemeinde Dintikon die Flurstrasse Breitenweg saniert werden (Anteil Villmergen Fr. 10'546.—). Dies ist zwingend nötig, denn die Gefahr von Wasser auf der Unterzelgstrasse ist erhöht (Verkehrsgefährdung durch loses Material auf der Strasse).

Der Bereich Finanzen und Steuern schliesst gemäss Budget deutlich schlechter ab als im Vorjahr. Im Jahr 2026 begann eine neue Amtsperiode der kommunalen Behörden, weshalb gemäss Gemeindegesetz die Liegenschaften des Finanzvermögens neu bewertet werden mussten. Für die sechs sich im Eigentum der Gemeinde Villmergen befindenden Liegenschaften ist im Budget 2026 ein Buchgewinn von Fr. 1‘433‘100.— budgetiert worden. Dieser einmalige Buchgewinn entfällt im Jahr 2027.

Vor allem dank dem Bevölkerungswachstum und der aktuell leicht steigenden Steuerkraft ist mit höheren Steuereinnahmen zu rechnen, welche mit Basis der aktuellen Zahlen Steuerverarbeitungslauf August 2026 prognostiziert worden sind. Die Steuereinnahmen von Fr. 22'106'098.— werden netto voraussichtlich um Fr. 485’843.— höher sein als im Vorjahresbudget.

2. Steuern

2.1 Gemeindesteuern

Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen liegt der Ertrag voraussichtlich um 2,56 % oder Fr. 456’344.— über dem Vorjahresbudget. Die Steuereinnahmen steigen einerseits aufgrund des Bevölkerungswachstums, andererseits auch aufgrund der leicht steigenden Steuerkraft und der vermehrt höheren Steuernachträge aus den Vorjahren. Die Erträge der Steuern juristischer Personen sind mit drei Millionen Franken im Budget eingestellt.

2.2 Sondersteuern

Die Sondersteuern sind nicht voraussehbar und daher äusserst schwer zu budgetieren. Der immer noch überdurchschnittliche Landhandel hat sich in höheren Grundstückgewinnsteuern ausgewirkt. Budgetiert wurde beim Total der Sondersteuern mit Fr. 682’476.— eine leicht höhere Zahl als im Vorjahr.

2.3 Steuerbudget 2027

2.4 Entwicklung des Steuerertrags (Steuerfuss 102 %)

3. Investitionsrechnung und Selbstfinanzierung

3.1 Investitionsrechnung der Gemeinde Villmergen (konsolidiert, inklusive Spezialfinanzierungen)

Im Jahr 2027 sollen Nettoinvestitionen von Fr. 6'527’150.— getätigt werden.

Der Grossteil der Investitionen fällt in den gebührenfinanzierten Bereichen Wasser, Abwasser und Elektrizität an.

Massgebend für die Vermögensentwicklung ist die Selbstfinanzierung. Sie entspricht der Summe der im selben Rechnungsjahr selbst erwirtschafteten Mittel, welche zur Finanzierung der Investitionen eingesetzt werden können. Der Selbstfinanzierungsgrad zeigt, welcher Anteil der Nettoinvestitionen aus eigenen Mitteln finanzierbar ist. Jährliche höhere Schwankungen beim Selbstfinanzierungsgrad sind nicht ungewöhnlich. Langfristig sollte ein Selbstfinanzierungsgrad von 100 % angestrebt werden.

Die Selbstfinanzierung von Fr. 3'337’370.— reicht nicht aus, um die Nettoinvestitionen zu finanzieren. Es resultiert ein Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 3'189’780.—. Der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 51,13 %.

3.2 Investitionsrechnung der Einwohnergemeinde

Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf voraussichtlich Fr. 2'276’150.—. Mit einer Selbstfinanzierung von lediglich Fr. 22’077.— wird ein Selbstfinanzierungsgrad von 0,97 % erreicht. Die Verschuldung wird somit ansteigen. Aufgrund der guten Ergebnisse der letzten Jahre konnte diese jedoch auf ein gutes Niveau reduziert werden. Auch für das Jahr 2026 wird ein leicht besserer Abschluss als budgetiert erwartet.

Die Zahlen in den nachfolgenden Grafiken können von den Budgetzahlen 2027 abweichen. Sie werden dem Finanzplan entnommen. Es sind auch noch nicht bewilligte Projekte berücksichtigt.

Die Tabelle und die unten abgebildete Grafik zeigen die Nettoinvestitionen sowie deren Selbstfinanzierung in den letzten Jahren mit Ausblick auf Ende Budgetperiode 2027. In den Jahren 2021 bis 2023 konnte die Nettoschuld aufgrund der guten Ergebnisse deutlich reduziert werden. In den Jahren 2026 und 2027 ist eine Zunahme der Verschuldung zu erwarten. Die Nettoschuld wird per 31. Dezember 2027 voraussichtlich bei rund 9,518 Millionen Franken liegen.

4. Vermögenslage

4.1 Vermögenslage

Konsolidiert wies die Gemeinde Villmergen per 31. Dezember 2025 ein Nettovermögen von Fr. 9'037’171.— aus. Aufgrund der bevorstehenden Nettoinvestitionen, welche nicht zu 100 % selbst finanziert werden können, reduziert sich das Nettovermögen auf voraussichtlich Fr. 2'060’469.— per Ende 2027.

4.2 Entwicklung der Nettoschuld pro Einwohner (Einwohnergemeinde)

Die Nettoschuld liegt per Ende 2027 gemäss Planzahlen bei rund 9,518 Millionen Franken, was Fr. 1’096.— pro Kopf entspricht. Die Finanzaufsicht des Kantons Aargau beurteilt eine Pro-Kopf-Verschuldung bis Fr. 2'500.— in der Regel als nicht problematisch. Es stehen grössere Investitionsprojekte bevor. In den kommenden Jahren muss mit einer deutlichen Zunahme der Schulden gerechnet werden.

5. Aufgaben- und Finanzplanung 2027 bis 2036 (steuerfinanzierter Bereich)

5.1 Allgemeine Erläuterungen

Die Finanzplanung wird für einen Zeitraum von zehn Jahren erstellt. Sie zeigt die Investitionstätigkeit, die erwartete Aufwand- und Ertragsentwicklung und deren Auswirkung auf den Finanzhaushalt auf. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Investitionen und die Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Übereinstimmung gebracht werden. Das erste Planungsjahr entspricht dem Budgetjahr.

Der Finanzplanung kommt die Rolle eines Frühwarnsystems zu, da sie wertvolle Anhaltspunkte zur finanziellen Entwicklung der Gemeinde aufzeigt. Da Annahmen und Schätzungen teilweise nicht absehbar sind, wird das Planinstrument laufend aktualisiert.

5.2 Investitionsprogramm

Die geplanten Investitionen werden von der Abteilung Finanzen mit Unterstützung der Bauverwaltung im Investitionsprogramm erfasst und an der jährlichen Gemeinderatsklausur priorisiert und verabschiedet. Bei vielen Zahlen handelt es sich um aktuelle Schätzungen, welche von Jahr zu Jahr überprüft, überarbeitet und wo nötig angepasst werden. Je näher ein Projekt bevorsteht, desto genauer sind die Zahlen berechnet. Wichtig ist vor allem die Kenntnis über all die anstehenden Investitionsprojekte, damit die voraussichtlich anfallenden Kosten im Finanzplan abgebildet werden können. An der Gemeinderatsklausur vom August 2026 wurden die Investitionsvorhaben gesamthaft neu priorisiert, um die bevorstehende Erhöhung der Verschuldung stemmen zu können. Im Planungshorizont von zehn Jahren beläuft sich der Investitionsbedarf zurzeit auf rund 59,602 Millionen Franken. Als grösste Investition zeigt sich die Schulraumplanung. An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 20. März 2024 wurde ein Projektierungskredit von Fr. 1‘513‘400.— bewilligt. Details zu diesem Projekt werden nun erarbeitet. Der Baukredit soll im Jahr 2027 an einer Gemeindeversammlung eingeholt werden.

5.3 Aufwand- und Ertragsprognosen

Bei den Prognosen wird von einem Bevölkerungswachstum von 8‘688 Einwohnenden per 31. Dezember 2027 bis auf 9‘764 im Jahr 2036 ausgegangen. Diese Entwicklung basiert auf der aktuellen Bautätigkeit und der zu erwartenden Verdichtung.

Der betriebliche Aufwand und Ertrag in der Planperiode wurde auf Basis der Budgetwerte 2027 geschätzt. Die Werte wurden um nicht wiederkehrende Positionen bereinigt. Das Ausgabenwachstum wird mit rund 2 % pro Jahr angenommen. Daneben wurden weitere bereits bekannte Veränderungen berücksichtigt.

5.4 Steuerfuss

Bedingt durch das hohe Investitionsvolumen wird eine Erhöhung des Steuerfusses unumgänglich sein. Der Gemeinderat verfolgt das Ziel, die Steuerfusserhöhung so tief wie möglich zu halten. Es wird vorderhand ab 2028 mit einem Steuerfuss von 106 % gerechnet. Dies entspricht einer Erhöhung um vier Steuerprozente. Eine zweite Tranche soll nach Abschluss des Projekts Neubau Mittelstufenschulhaus erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt sind die grössten Investitionen getätigt und es kann mit den effektiv bekannten Zahlen gerechnet werden. Deshalb wurde in der Planung der Steuerfuss ab 2030 auf 110 % gesetzt. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass das betriebliche Defizit und die gestiegenen, nicht beeinflussbaren Kosten eine zusätzliche Erhöhung des Steuerfusses erforderlich machen. Steuerfusserhöhungen sind zwingend notwendig, um die Selbstfinanzierung zu verbessern. Der Wert der Selbstfinanzierung zeigt, wie viele Mittel die Gemeinde für die Finanzierung ihrer Investitionen selbst erwirtschaften kann. Langfristig, das heisst über die Zeit ihrer Nutzungsdauer, sollten die Investitionen vollständig selbstfinanziert werden können. Über die Planjahre 2027 bis 2036 beträgt die Selbstfinanzierung voraussichtlich 20,221 Millionen Franken. Aufgrund der bevorstehenden Investitionen von 59,602 Millionen Franken wird die Verschuldung jedoch trotzdem deutlich steigen.

5.5 Ergebniskennzahlen / Mittelfristiger Haushaltausgleich

Die Gesamtergebnisse der Erfolgsrechnung müssen gemäss Gemeindegesetz mittelfristig ausgeglichen sein. In den Jahren 2027 bis 2036 wird mit einem operativen Verlust gerechnet. Dank den jährlichen Entnahmen aus der Aufwertungsreserve reduziert sich dieser. Im Gesamtergebnis kann jedoch das mittelfristige Haushaltsgleichgewicht in der aktuellen Planung nicht erreicht werden. Die Entnahmen aus der Aufwertungsreserve dienen vorläufig dazu, die Mehrabschreibungen infolge Einführung des neuen Rechnungsmodells HRM2 «abzufedern». Seit 2019 reduzieren sich diese jährlich.

5.6 Nettoschuld

Die Investitionen können nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden. Es müssen Fremdmittel aufgenommen werden. Per 31. Dezember 2025 besteht eine Nettoschuld von 6,97 Millionen Franken, was Fr. 840.— pro Person entspricht. Im Budget 2026 wurde ein Finanzierungsfehlbetrag von 0,91 Millionen Franken prognostiziert, sprich eine Erhöhung der Nettoschuld auf 7,88 Millionen Franken. Eine erste Prognose für das Rechnungsjahr 2026 zeigt jedoch ein leicht besseres Bild, da mit leicht tieferen Investitionen gerechnet werden darf. Die Nettoschuld per 31. Dezember 2026 beträgt deshalb voraussichtlich 7,265 Millionen Franken.

Weil über die Planjahre 2027 bis 2036 die Selbstfinanzierung von 20,221 Millionen Franken nicht ausreicht, um die bevorstehenden Investitionen von 59,602 Millionen Franken zu finanzieren, steigt die Nettoschuld trotz vorgesehener Steuerfusserhöhung auf rund 44,974 Millionen Franken per 31. Dezember 2031 an, was Fr. 4‘712.— pro Person entspricht. Bis Ende Planungsperiode 2036 bleibt dieses Niveau bestehen (46,635 Millionen Franken, Fr. 4‘776.— pro Person).

Selbstverständlich entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über sämtliche grösseren Investitionen sowie auch über eine allfällige Steuerfusserhöhung.

5.7 Zusammenfassung wichtiger Kennzahlen (Beträge in 1'000 Franken)

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die geplanten Steuerfusserhöhungen in den Jahren 2028 und 2030 die richtigen Schritte sind, um der bevorstehenden hohen Verschuldung aufgrund der zu tätigenden Investitionen entgegenzuwirken. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass das betriebliche Defizit und die gestiegenen, nicht beeinflussbaren Kosten eine zusätzliche Erhöhung des Steuerfusses erforderlich machen. Ausgaben müssen weiterhin hinterfragt und auf das Notwendigste beschränkt werden.

6. Empfehlung des Gemeinderats

Der Gemeinderat empfiehlt die Genehmigung des Budgets 2027 mit einem unveränderten Steuerfuss von 102 %.

Unterlagen auf der Homepage www.villmergen.ch

Budget 2027

Weitere Unterlagen können bei der Abteilung Finanzen eingesehen werden. Es empfiehlt sich, dafür mit der Abteilung Finanzen einen Termin zu vereinbaren.

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