Kreditabrechnungen
Zur Gemeindeversammlung Gemeindeversammlung (Rechnung), 11. Juni 2026, 19.30 Uhr - 22.00 Uhr
Antrag
Folgende Kreditabrechnungen seien zu genehmigen:
a) Sanierung Anglikerstrasse K 265
b) Umlegung Hochwasserentlastung SBB-Brücke
a)
Kreditabrechnung Sanierung Anglikerstrasse K 265
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Verpflichtungskredit gemäss Entscheid vom |
Fr. 993'000.— |
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Bruttoanlagekosten |
Fr. 911'238.91 |
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Kreditunterschreitung 8.23 % oder |
Fr. 81'761.09 |
Erläuterungen
Die Kosten wurden um 8.23 % respektive Fr. 81'761.09 unterschritten.
Die einzelnen Bereiche zeigen sich wie folgt:
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Bereich |
Kredit |
Abrechnung |
Abweichung |
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Wasser |
Fr. 485'730.— |
Fr. 295'557.11 |
Fr. 190'172.89 |
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Elektrizität |
Fr. 329'570.— |
Fr. 394'464.90 |
Fr. -64'894.90 |
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Beleuchtung |
Fr. 177'700.— |
Fr. 221'216.90 |
Fr. -43'516.90 |
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Total |
Fr. 993'000.— |
Fr. 911'238.91 |
Fr. 81'761.09 |
Im Allgemeinen kann festgehalten werden, dass die vorgesehenen Reserven von 10 % insgesamt nicht benötigt worden sind. Zudem konnten durch günstige Baumeistervergaben, einen optimierten Bauablauf sowie die weitgehende Ausführung mittels Kombigraben EV/WV erhebliche Einsparungen erzielt werden.
Die Kostenüberschreitung im Bereich Elektrizitätsversorgung und Beleuchtung lässt sich hingegen auf mehrere Faktoren zurückführen. Dazu zählen insbesondere Mehrleistungen infolge einer grösseren Grabenlänge, die Anpassung des Rohrblocks in Richtung Stöckplatz/Römer sowie die ungeplante Verschiebung der Verteilkabine im Bereich Anglikerstrasse/Stöckplatz aufgrund von Strassenanpassungen im Zusammenhang mit dem Neubau «Brings», einschliesslich zusätzlicher Kabelarbeiten. Weiter führten ein zusätzlich erforderliches Einspeisekabel in der Verteilkabine Stöckplatz sowie nicht eingeplante zusätzliche Kabelschächte zu den Mehrkosten.
Nicht aufgeführt in der Verpflichtungskreditabrechnung ist der Dekretsbeitrag an den Kanton Aargau von Fr. 4'910'000.—. Der Kostenanteil gemäss altem Beitragssatz betrug für das Gesamtprojekt 19.09 % der Totalkosten von Fr. 25'744'000.—.
Im Rahmen der Revision der Strassengesetzgebung (StrG) wurde eine Reduktion der Beitragssätze für die Gemeindebeiträge auf neu einheitlich 35 % festgelegt. Das Gesetz über das kantonale Strassenwesen (Strassengesetz, StrG) vom 15. Juni 2021, SAR 751.200, trat am 1. Januar 2022 in Kraft.
Gemäss § 33 StrG richten sich die Beiträge der Gemeinden ab Inkrafttreten des Gesetzes nach neuem Recht. Bis zum Inkrafttreten sind Gemeindebeiträge im bisherigen Umfang zu leisten. Mit der per 31. Dezember 2021 erstellten Zwischenabrechnung erfolgte gleichzeitig die Festlegung des ab 1. Januar 2022 gültigen neuen Beitragssatzes.
Der beschlossene Kostenteiler wurde auch auf die effektiven Kosten angewendet. Schlussendlich resultierte für die Gemeinde Villmergen ein Anteil von 14.18 %, was Fr. 3'301'317.20 entsprach (bei einem Gesamttotal von Fr. 23'288'625.67).
Empfehlung des Gemeinderats
Der Gemeinderat empfiehlt die Genehmigung der Kreditabrechnung.
Unterlagen
Die Unterlagen zu dieser Kreditabrechnung können bei der Abteilung Finanzen eingesehen werden. Es empfiehlt sich, dafür mit der Abteilung Finanzen einen Termin zu vereinbaren.
b)
Kreditabrechnung Umlegung Hochwasserentlastung SBB-Brücke
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Verpflichtungskredit gemäss Entscheid vom |
Fr. 476'000.— |
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Bruttoanlagekosten |
Fr. 474'655.40 |
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Kreditunterschreitung 0.28 % oder |
Fr. 1'344.60 |
Erläuterungen
Die Kosten wurden um 0.28 % respektive Fr. 1'344.60 unterschritten.
Das Projekt wurde im geplanten Rahmen ausgeführt.
Empfehlung des Gemeinderats
Der Gemeinderat empfiehlt die Genehmigung der Kreditabrechnung.
Unterlagen
Die Unterlagen zu dieser Kreditabrechnung können bei der Abteilung Finanzen eingesehen werden. Es empfiehlt sich, dafür mit der Abteilung Finanzen einen Termin zu vereinbaren.
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