Budget 2026 mit einem Steuerfuss von 102 %
Antrag
Das Budget 2026 der Einwohnergemeinde Villmergen mit einem Steuerfuss von 102 % sei zu genehmigen.
Erläuterungen
1.1 Budget der Gemeinde Villmergen (konsolidiert, inklusive Spezialfinanzierungen)
1.2 Ergebnisse der Abteilungen
1.3 Abweichungen gegenüber dem Budget 2025
2.4 Entwicklung des Steuerertrags (Steuerfuss 102 %)
3. Investitionsrechnung und Selbstfinanzierung
3.1 Investitionsrechnung der Gemeinde Villmergen (konsolidiert, inklusive Spezialfinanzierungen)
3.2 Investitionsrechnung der Einwohnergemeinde
4.2 Entwicklung der Nettoschuld pro Einwohner (Einwohnergemeinde)
5. Aufgaben- und Finanzplanung 2024 bis 2033 (steuerfinanzierter Bereich)
5.3 Aufwand- und Ertragsprognosen
5.5 Ergebniskennzahlen / Mittelfristiger Haushaltausgleich
5.7 Zusammenfassung wichtiger Kennzahlen (Beträge in 1'000 Franken)
6. Empfehlung des Gemeinderats
1.1 Budget der Gemeinde Villmergen (konsolidiert, inklusive Spezialfinanzierungen)
Das Budget 2026 wurde basierend auf einem unveränderten Steuerfuss von 102 % erstellt. Das konsolidierte Budget 2026 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 1'803’117.— ab. Dies ist um Fr. 1'170’659.— besser als das Vorjahresbudget. Bei der Einwohnergemeinde resultiert ein positives Gesamtergebnis von Fr. 458’264.—.
1.2 Ergebnisse der Abteilungen
Die nachfolgende Tabelle zeigt den Nettoaufwand resp. den Nettoertrag der einzelnen Abteilungen konsolidiert, inklusive Spezialfinanzierungen.
1.3 Abweichungen gegenüber dem Budget 2025
Allgemeine Verwaltung
| Nettoaufwand 2026 | Vorjahresbudget | Abweichung |
| Fr. 2'704'640 | Fr. 2'870'976 | Fr. -166'336 resp. -6.15 % |
Die Gemeindeinformatik wurde in den letzten Jahren stark professionalisiert, was mit Mehrkosten verbunden war. Dadurch wurde die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Informatik erhöht. Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden sind auf eine funktionierende Informatik angewiesen. Zudem soll mit verschiedenen Softwareanschaffungen auch die Digitalisierung weiter vorangetrieben werden. Die Kosten reduzieren sich vorläufig und liegen um Fr. 87'790.— unter dem Vorjahresbudget.
Im Bereich der Verwaltungsliegenschaften liegen die Nettokosten mit Fr. 334'418.— um Fr. 94'165.— unter dem Vorjahresbudget. Für die Umsetzung eines Sicherheitskonzepts im Gemeindehaus sind Kosten von Fr. 35‘350.— im Budget eingestellt. Davon sind Fr. 20‘000.— für Schulungen vorgesehen. Die Unterhaltskosten für die Verwaltungsliegenschaften können von Jahr zu Jahr stark variieren. Die für das Jahr 2026 geplanten Unterhaltskosten liegen mit Fr. 53‘521.— um Fr. 34‘724.— unter dem Vorjahreswert. Gemäss der Überarbeitung der Satzungen der regionalen Feuerwehr Rietenberg kann die Gemeinde Villmergen dem Feuerwehrverband neu einen Mietzins für das Feuerwehrlokal in Rechnung stellen. Dieser wurde gemäss effektiven Kosten aus der Buchhaltung mit Fr. 93‘100.— budgetiert.
Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung
| Nettoaufwand 2026 | Vorjahresbudget | Abweichung |
| Fr. 1'626'878 | Fr. 1'557'093 | Fr. +69'785 resp. +4.29 % |
In den Budgets 2023 und 2024 waren keine Gemeindebeiträge an den Kindes- und Erwachsenenschutzdienst Bezirk Bremgarten eingestellt. Weil noch nicht alle Mandate haben übertragen werden können, muss weiterhin ein Beitrag bezahlt werden. Im Budget 2025 wurde mit Kosten von Fr. 150‘000.— gerechnet. Die Mandate werden laufend auf den KESD Villmergen übertragen. Für das Jahr 2026 wird mit tieferen Kosten gerechnet (Fr. 50‘000.—).
Kindes- und Erwachsenenschutzdienst Villmergen
Die Anzahl Mandate ist stets am Steigen. Zudem ist mit weiteren Mandatsübernahmen vom Kindes- und Erwachsenenschutzdienst Bezirk Bremgarten zu rechnen. Der deshalb erhöhte Stellenplan verursacht zusammen mit der Teuerung und den individuellen Erhöhungen Mehrkosten von Fr. 60‘697.— im Bereich des Personalaufwands.
Regionale Feuerwehr Rietenberg
Im Jahr 2026 sind verschiedene Unterhaltskosten am Feuerwehrlokal geplant (Anschluss an Wärmeversorgung, Sicherheitsnachweiskontrollen etc.). Die Mehrkosten gegenüber dem Budget 2025 betragen Fr. 15‘965.—. Der Gemeindebeitrag an den Feuerwehrverband Rietenberg steigt um Fr. 82‘560.— auf Fr. 314‘862.—. Hauptgrund dafür sind die neuen Mietkosten, welche die Gemeinde Villmergen neu verrechnen darf (siehe Konto 1.0290.4470.00). Aufgrund des grossen Bevölkerungswachstums wird mit Feuerwehrpflichtersatzabgaben von Fr. 251‘033.— gerechnet. Dies sind gegenüber dem Vorjahr Fr. 14‘706.— mehr.
Zivilschutz
Gemäss § 51 Abs. 2 BZG-AG müssen sämtliche Gelder aus den Gemeindefonds (Ersatzabgaben Schutzraumbauten) bis zum 31. Dezember 2028 an den Kanton übertragen werden. Es erfolgen somit keine Entnahmen mehr über die Gemeinde Villmergen, sondern direkt über den Gemeindeverband ZSO Aargau Ost.
Bildung
| Nettoaufwand 2026 | Vorjahresbudget | Abweichung |
| Fr. 11'986'357 | Fr. 11'124'493 | Fr. +861'864 resp. +7.19 % |
Die Gemeinden beteiligen sich mit 35 % am Personalaufwand der Volksschule. Für das Jahr 2026 wird über alle Schulstufen mit Mehrkosten von Fr. 48’472.— gerechnet. Im allgemeinen Schulbetrieb (Kindergarten, Primarstufe und Oberstufe) fallen die Kosten um Fr. 243'679.— tiefer aus als im Vorjahr. Hauptgrund dafür sind wegfallende Anschaffungen von Schulmobiliar, welche im Vorjahresbudget enthalten gewesen sind, sowie tiefere Schulgelder an externe Schulen aufgrund der neuen Schulgeldverordnung, welche für die Berechnung der Schulgelder per 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Für die Schulliegenschaften sind total Fr. 374’479.— mehr budgetiert als im Vorjahr. Die Nettokosten betragen über alle Schulliegenschaften hinweg Fr. 3'164'146.—. Die anstehenden Unterhaltskosten variieren von Jahr zu Jahr. Zudem fallen die Abschreibungen aufgrund der bereits getätigten Investitionen höher aus.
Der um Fr. 47‘873.— höhere Personalaufwand im Bereich «Volksschule Sonstiges» ist zurückzuführen auf eine Erhöhung des Stellenplans der Schulsozialarbeit (30 %). Die restlichen Mehrkosten ergeben sich hauptsächlich aus der IT (Informationstechnik).
Für das alle acht Jahre stattfindende Jugendfest wurden im Budget 2026 Fr. 397'000.— berücksichtigt.
Die Kosten für die Schulgelder an Sonderschulen wurden aufgrund der aktuellen Hochrechnung Januar bis Juni 2025 ermittelt und stehen in Abhängigkeit zu den aktuellen Fällen. Mit netto Fr. 372'000.— liegt der Betrag um Fr. 22'320.— unter dem Vorjahresbudget.
Der Budgetbetrag für die Schulgelder der Kantons- und Berufsschulen wurde aufgrund der Vorjahreswerte mit Fr. 1'020'000.— um Fr. 216'700.— erhöht. Die Kosten stehen in Abhängigkeit zu der Anzahl an Kantonsschüler/-innen und Lernenden.
Kultur, Sport und Freizeit
| Nettoaufwand 2026 | Vorjahresbudget | Abweichung |
| Fr. 1'024'678 | Fr. 1'021'377 | Fr. +3'301 resp. +0.32 % |
Keine Bemerkungen.
Gesundheit
| Nettoaufwand 2026 | Vorjahresbudget | Abweichung |
| Fr. 1'935'456 | Fr. 1'637'273 | Fr. +298'183 resp. +15.41 % |
Die Restkosten für die Pflegefinanzierung sind stark am Steigen und lassen sich von der Gemeinde nicht beeinflussen. Gegenüber dem Vorjahresbudget (Fr. 1’200'000.—) musste mit Fr. 1‘497’150.— ein deutlich höherer Betrag eingestellt werden. Dieser entspricht dem Total der letzten vier bekannten Quartale.
Soziale Sicherheit
| Nettoaufwand 2026 | Vorjahresbudget | Abweichung |
| Fr. 4'529'518 | Fr. 4'088'247 | Fr. +441'271 resp. +9.74 % |
Der Personalaufwand liegt um Fr. 31‘639.— über dem Vorjahresbudget und steht in Zusammenhang mit einer Erhöhung des Stellenplans. Aufgrund der zunehmenden Anzahl der Fälle musste die auf das Jahr 2024 vorgenommene Reduktion wieder rückgängig gemacht werden.
Die Rückerstattungen für kompetenzorientierte Familienarbeit wurden mit Fr. 130‘000.— um Fr. 78‘000.— tiefer budgetiert als im Vorjahr. Die budgetierten Zahlen entsprechen den Prognosen gemäss Vorjahreswerten.
An der Gemeindeversammlung vom 22. November 2024 wurde das überarbeitete Reglement für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung von den Stimmberechtigten genehmigt. Die aktuelle Hochrechnung für das Jahr 2025 zeigt, dass die Kosten 2025 im Bereich von Fr. 270'000.— liegen werden. Die Kosten liegen somit nochmals um Fr. 55'000.— tiefer als prognostiziert. Die Kosten sind schlussendlich abhängig von der Anzahl der Elternbeitragsgesuche und den finanziellen Verhältnissen der Familien.
Die budgetierten Kosten für die gesetzliche wirtschaftliche Hilfe wurden aufgrund der Hochrechnung Januar bis Juli 2025 ermittelt und entsprechen der Anzahl der aktuellen Fälle. Nach einem jahrelangen Abwärtstrend zeigt sich nun vermehrt eine Kostensteigerung in diesem Bereich. Die Nettokosten liegen mit Fr. 691'358.— um Fr. 204'592.— über dem Vorjahresbudget.
Die Restkosten Sonderschulung steigen um Fr. 173‘070.— und liegen bei jährlich Fr. 2‘367‘500.—. 40 % der Gesamtkosten werden im Kanton Aargau nach Anzahl Einwohnende auf die Gemeinden verteilt. Im Jahr 2026 betrifft dies die Kosten aus dem Jahr 2025. Die Verrechnung findet immer ein Jahr versetzt statt.
Verkehr
| Nettoaufwand 2026 | Vorjahresbudget | Abweichung |
| Fr. 1'177'683 | Fr. 1'156'302 | Fr. +21'381 resp. 1.82 % |
Kantonsstrassen
Für das Jahr 2025 wurden Fr. 70‘000.— für die Planungsarbeiten Böschungssicherung Wohlerstrasse (Geländeeinschnitt) eingestellt. Das Projekt wurde weiterverfolgt und ist im Investitionsplan berücksichtigt. Für das Jahr 2026 fallen somit keine Kosten mehr in der Erfolgsrechnung an.
Gemeindestrassen
Im Jahr 2026 entfallen die im Vorjahr angefallenen einmaligen und externen Kosten von insgesamt Fr. 32‘600.—. Die Unterhaltskosten für die Gemeindestrassen, welche jährlich stark variieren können, fallen im Jahr 2026 deutlich höher aus und liegen mit Fr. 143‘110.— um Fr. 51‘110.— über dem Vorjahreswert. Gleichzeitig erhöhen sich die Abschreibungen aufgrund getätigter Investitionen um Fr. 44‘638.— auf insgesamt Fr. 324‘611.—. Zudem sind die internen Verrechnungen der Werkhofleistungen für Gemeindestrassen um Fr. 54‘318.— höher budgetiert; basierend auf den Gesamtkosten des Werkhofs und den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre.
Umweltschutz und Raumordnung (steuerfinanzierter Bereich)
| Nettoaufwand 2026 | Vorjahresbudget | Abweichung |
| Fr. 522'952 | Fr. 481'259 | Fr. +41'693 resp. +7.97 % |
Im Budget 2026 sind für die Gerinneverbreiterung Sandbüelbächli Fr. 50'000.— eingestellt.
Volkswirtschaft
| Nettoertrag 2026 | Vorjahresbudget | Abweichung |
| Fr. 383'874 | Fr. 357'069 | Fr. +26'805 resp. +6.98 % |
Die geplanten Unterhaltsarbeiten im Wald fallen voraussichtlich um Fr. 11‘878.— tiefer aus als im Vorjahr.
Der Gewinnanteil am Forstbetrieb Rietenberg fällt mit Fr. 21'000.— um voraussichtlich Fr. 11'250.— höher aus als im Vorjahresbudget.
Finanzen und Steuern exkl. Abschluss
| Nettoertrag 2026 | Vorjahresbudget | Abweichung |
| Fr. 24'806'862 | Fr. 22'057'747 | Fr. +2'749'115 resp. +11.08 % |
Der Bereich Finanzen und Steuern schliesst gemäss Budget deutlich besser ab als im Vorjahr. Vor allem dank dem Bevölkerungswachstum und der aktuell leicht steigenden Steuerkraft ist mit höheren Steuererträgen von Fr. 1'319’370.— zu rechnen.
Im Jahr 2026 beginnt eine neue Amtsperiode der kommunalen Behörden. Gemäss § 91c Abs. 3 Gemeindegesetz müssen im ersten Jahr einer Amtsperiode die Liegenschaften des Finanzvermögens neu bewertet werden. Sofern qualitativ genügende Schätzungen und Informationen zur Verfügung stehen, kann es gemäss Mitteilung der kantonalen Finanzaufsicht Sinn machen, die erwarteten Auswirkungen bereits im Budget 2026 abzubilden. Für die sechs sich im Besitz der Gemeinde Villmergen befindenden Liegenschaften sind externe Marktwertschätzungen in Auftrag gegeben worden, da die bisher eingesetzten Werte in der Bilanz etwas tief erschienen waren (Ertragswertberechnungen). Von drei Liegenschaften liegen erste provisorische Zahlen vor, welche eine Wertberichtigung (Aufwertung) von Fr. 1‘433‘100.— anzeigen. Dieser Betrag ist deshalb in das Budget 2026 aufgenommen worden. Es ist zudem absehbar, dass dieser mit den drei noch nicht neu geschätzten Liegenschaften noch höher ausfallen wird.
Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen liegt der Ertrag voraussichtlich um 6,67 % oder Fr. 1'156’720.— über dem Vorjahresbudget. Die Steuereinnahmen steigen einerseits aufgrund des Bevölkerungswachstums, andererseits auch aufgrund der leicht steigenden Steuerkraft und der vermehrt höheren Steuernachträge aus den Vorjahren. Die Erträge der Steuern juristischer Personen sind mit 3,1 Millionen Franken im Budget eingestellt.
Die Sondersteuern sind nicht voraussehbar und daher äusserst schwer zu budgetieren. Der immer noch überdurchschnittliche Landhandel hat sich in höheren Grundstückgewinnsteuern ausgewirkt. Budgetiert wurde mit Fr. 654’882.— eine leicht höhere Zahl als im Vorjahr.
2.4 Entwicklung des Steuerertrags (Steuerfuss 102 %)
3. Investitionsrechnung und Selbstfinanzierung
3.1 Investitionsrechnung der Gemeinde Villmergen (konsolidiert, inklusive Spezialfinanzierungen)
Im Jahr 2026 sollen Nettoinvestitionen von Fr. 10'375’164.— getätigt werden.
Der Grossteil der Investitionen fällt in den gebührenfinanzierten Bereichen Wasser, Abwasser und Elektrizität an.
Massgebend für die Vermögensentwicklung ist die Selbstfinanzierung. Sie entspricht der Summe der selbst im selben Rechnungsjahr erwirtschafteten Mittel, welche zur Finanzierung der Investitionen eingesetzt werden kann. Der Selbstfinanzierungsgrad zeigt, welcher Anteil der Nettoinvestitionen aus eigenen Mitteln finanzierbar ist. Jährliche höhere Schwankungen beim Selbstfinanzierungsgrad sind nicht ungewöhnlich. Langfristig sollte ein Selbstfinanzierungsgrad von 100 % angestrebt werden.
Die Selbstfinanzierung von Fr. 5'969’707.— reicht nicht aus, um die Nettoinvestitionen zu finanzieren. Es resultiert ein Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 4'405’457.—. Der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 57,5 %.
3.2 Investitionsrechnung der Einwohnergemeinde
Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf voraussichtlich Fr. 3'850’864.—. Mit einer Selbstfinanzierung von Fr. 2'939’311.— wird ein Selbstfinanzierungsgrad von 76,3 % erreicht. Die Verschuldung wird somit leicht ansteigen. Aufgrund der guten Ergebnisse der letzten Jahre konnte diese jedoch auf ein gutes Niveau reduziert werden. Auch für das Jahr 2025 wird ein leicht besserer Abschluss als budgetiert erwartet.
Die Zahlen in den nachfolgenden Grafiken können von den Budgetzahlen 2026 abweichen. Sie werden aus dem Finanzplan entnommen. Es sind auch noch nicht bewilligte Projekte berücksichtigt.
Die Tabelle und die unten abgebildete Grafik zeigen die Nettoinvestitionen sowie deren Selbstfinanzierung in den letzten Jahren mit Ausblick auf Ende Budgetperiode 2026. In den Jahren 2021 bis 2023 konnte die Nettoschuld aufgrund der guten Ergebnisse deutlich reduziert werden. In den Jahren 2024 und 2025 ist eine Zunahme der Verschuldung zu erwarten. Die Nettoschuld wird per 31. Dezember 2026 voraussichtlich bei rund 8,971 Millionen Franken liegen.
Konsolidiert hat die Gemeinde Villmergen per 31. Dezember 2024 ein Nettovermögen von Fr. 9'918’723.— ausgewiesen. Aufgrund der bevorstehenden Nettoinvestitionen, welche nicht zu 100 % selbst finanziert werden können, reduziert sich das Nettovermögen auf voraussichtlich Fr. 2'549’738.— per Ende 2026.
4.2 Entwicklung der Nettoschuld pro Einwohner (Einwohnergemeinde)

Die Nettoschuld liegt per Ende 2026 gemäss Planzahlen bei rund 8,971 Millionen Franken, was Fr. 1’016.— pro Kopf entspricht. Die Finanzaufsicht des Kantons Aargau beurteilt eine Pro-Kopf-Verschuldung bis Fr. 2'500.— in der Regel als nicht problematisch. Es stehen grössere Investitionsprojekte bevor. In den kommenden Jahren muss mit einer deutlichen Zunahme der Schulden gerechnet werden.
5. Aufgaben- und Finanzplanung 2024 bis 2033 (steuerfinanzierter Bereich)
Die Finanzplanung wird für einen Zeitraum von zehn Jahren erstellt. Sie zeigt die Investitionstätigkeit, die erwartete Aufwand- und Ertragsentwicklung und deren Auswirkung auf den Finanzhaushalt auf. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Investitionen und die Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Übereinstimmung gebracht werden. Das erste Planungsjahr entspricht dem Budgetjahr.
Der Finanzplanung kommt die Rolle eines Frühwarnsystems zu, da sie wertvolle Anhaltspunkte zur finanziellen Entwicklung der Gemeinde aufzeigt. Da Annahmen und Schätzungen teilweise nicht absehbar sind, wird das Planinstrument laufend aktualisiert.
Die geplanten Investitionen werden von der Abteilung Finanzen mit Unterstützung der Bauverwaltung im Investitionsprogramm erfasst und an der jährlichen Gemeinderats-klausur priorisiert und verabschiedet. Bei vielen Zahlen handelt es sich um aktuelle Schätzungen, welche von Jahr zu Jahr überprüft, überarbeitet und wo nötig angepasst werden. Je näher ein Projekt bevorsteht, desto genauer sind die Zahlen berechnet. Wichtig ist vor allem die Kenntnis über all die anstehenden Investitionsprojekte, damit die voraussichtlich anfallenden Kosten im Finanzplan abgebildet werden können. An der Gemeinderatsklausur vom August 2025 wurden die Investitionsvorhaben gesamthaft neu priorisiert, um die bevorstehende Erhöhung der Verschuldung stemmen zu können. Im Planungszeitraum von zehn Jahren beläuft sich der Investitionsbedarf zurzeit auf rund 51,439 Millionen Franken. Als grösste Investition zeigt sich der geplante Schulraum. An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 20. März 2024 wurde ein Projektierungskredit von Fr. 1‘513‘400.— genehmigt. Details zu diesem Projekt werden nun erarbeitet. Der Baukredit soll im Jahr 2026 an einer Gemeindeversammlung eingeholt werden.
5.3 Aufwand- und Ertragsprognosen
Bei den Prognosen wird von einem Bevölkerungswachstum von 8‘834 Einwohnenden per 31. Dezember 2026 bis 9‘542 im Jahr 2035 ausgegangen. Diese Entwicklung basiert auf der aktuellen Bautätigkeit und der zu erwartenden Verdichtung.
Der betriebliche Aufwand und Ertrag in der Planperiode wurde auf Basis der Budgetwerte 2026 geschätzt. Die Werte wurden um nicht wiederkehrende Positionen bereinigt. Das Ausgabenwachstum wird mit rund 2 % pro Jahr angenommen. Daneben wurden weitere bereits bekannte Veränderungen berücksichtigt.
Bedingt durch das hohe Investitionsvolumen wird eine Erhöhung des Steuerfusses unumgänglich sein. Der Gemeinderat verfolgt das Ziel, die Steuerfusserhöhung so tief wie möglich zu halten. Es wird vorderhand ab 2027 mit einem Steuerfuss von 106 % gerechnet. Dies entspricht einer Erhöhung um vier Steuerprozente. Eine zweite Tranche soll nach Abschluss des Projekts Neubau Mittelstufenschulhaus erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt sind die grössten Investitionen getätigt und es kann mit den effektiv bekannten Zahlen gerechnet werden. Deshalb wurde in der Planung der Steuerfuss ab 2030 auf 110 % gesetzt. Diese Erhöhungen sind zwingend notwendig, um die Selbstfinanzierung zu verbessern. Der Wert der Selbstfinanzierung zeigt, wie viele Mittel die Gemeinde für die Finanzierung ihrer Investitionen selbst erwirtschaften kann. Langfristig, das heisst über die Zeit ihrer Nutzungsdauer, sollten die Investitionen vollständig selbst finanziert werden können. Über die Planjahre 2026 bis 2035 beträgt die Selbstfinanzierung voraussichtlich Fr. 25,434 Millionen. Aufgrund der bevorstehenden Investitionen von Fr. 51,439 Millionen wird die Verschuldung jedoch trotzdem deutlich steigen.
5.5 Ergebniskennzahlen / Mittelfristiger Haushaltausgleich
Die Gesamtergebnisse der Erfolgsrechnung müssen gemäss Gemeindegesetz mittelfristig ausgeglichen sein. In den Jahren 2026 bis 2035 wird mit einem operativen Verlust gerechnet. Dank den jährlichen Entnahmen aus der Aufwertungsreserve kann im Gesamtergebnis das mittelfristige Haushaltsgleichgewicht in der aktuellen Planung erreicht werden. Die Entnahmen aus der Aufwertungsreserve dienen vorläufig dazu, die Mehrabschreibungen infolge Einführung des neuen Rechnungsmodells HRM2 «abzufedern». Seit 2019 reduziert sich diese jährlich.
Da die Investitionen nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden können, müssen Fremdmittel aufgenommen werden. Per 31. Dezember 2024 besteht eine Nettoschuld von Fr. 7,5 Millionen, was Fr. 915.— pro Person entspricht. Im Budget 2025 wurde ein Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 2,7 Millionen prognostiziert, sprich eine Erhöhung der Nettoschuld auf Fr. 10,2 Millionen. Eine erste Prognose für das Rechnungsjahr 2025 zeigt jedoch ein leicht besseres Bild, da mit einem leicht besseren Steuerabschluss und tieferen Investitionen gerechnet werden darf. Die Nettoschuld per 31. Dezember 2025 beträgt deshalb voraussichtlich Fr. 8,06 Millionen.
Weil über die Planjahre 2026 bis 2035 die Selbstfinanzierung von Fr. 25,434 Millionen nicht ausreicht, um die bevorstehenden Investitionen von Fr. 51,439 Millionen zu finanzieren, steigt die Nettoschuld trotz vorgesehener Steuerfusserhöhung auf rund Fr. 39,132 Millionen per 31. Dezember 2029 an, was Fr. 4‘240.— pro Person entspricht. Bis Ende Planungsperiode 2035 ist ein leichter Rückgang auf Fr. 34,061 Millionen zu verzeichnen (Fr. 3‘570.— pro Person).
Selbstverständlich entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über sämtliche grösseren Investitionen sowie auch über eine allfällige Steuerfusserhöhung.
5.7 Zusammenfassung wichtiger Kennzahlen (Beträge in 1'000 Franken)
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die geplanten Steuerfusserhöhungen in den Jahren 2027 und 2030 die richtigen Schritte sind, um der bevorstehenden hohen Verschuldung aufgrund der zu tätigenden Investitionen entgegenzuwirken. Ausgaben müssen weiterhin hinterfragt und auf das Notwendigste beschränkt werden.
6. Empfehlung des Gemeinderats
Der Gemeinderat empfiehlt die Genehmigung des Budgets 2026 mit einem unveränderten Steuerfuss von 102 %.
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| Budget 2026 (PDF, 423.84 kB) | Download | 0 | Budget 2026 |