Erbbescheinigung
Die Erbbescheinigung (früher hat diese Urkunde den Namen Erbgangsurkunde getragen) ist eine Bescheinigung über den Kreis der tatsächlichen Erben. Das Präsidium des Bezirksgerichts Bremgarten, 5620 Bremgarten, stellt die Erbbescheinigung aus, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz im Bezirk Bremgarten gehabt hat. Die Erbbescheinigung wird mit dem Vorbehalt ausgefertigt, dass Erbberechtigungen bestritten werden können (Erbschaftsklage, Ungültigkeitsklage). Lesen Sie die Erläuterungen im MerkblattExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und benützen Sie bitte unser Bestellformular.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Sie dürfen gleichzeitig mehrere Ausfertigungen der Erbbescheinigung (zurzeit angeblich 5) ohne Aufpreis bestellen, wenn Sie Originale für verschiedene Zwecke benötigen.
Haben Sie für Liegenschaften (Grundstücke, Gebäude) den Erbgang (die Erbengemeinschaft als Gesamteigentümerin) im Grundbuch anzumelden, so benötigen Sie nicht nur die Erbbescheinigung, sondern auch ein Anmeldeformular. Sie können dieses Formular unter GrundbuchanmeldungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. herunterladen.
Siehe auch Erbenverzeichnis.
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindekanzlei | 056 619 59 03 | gemeindekanzlei@villmergen.ch |