gemeinsame elterliche Sorge
Hier erhalten Sie Informationen über die Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern im Kanton Aargau. Ergänzende Auskünfte erteilen Daniel Seiler, Gemeindeschreiber-Stellvertreter, oder Josef Würsch, Geschäftsleiter/Gemeindeschreiber. Wir vermitteln Ihnen auch kostenlose Unterstützung beim Verfassen des Unterhaltsvertrags für das Kind.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 056 619 59 03 | gemeindekanzlei@villmergen.ch |