Gemeindeversammlung (Rechnung)
Informationen
- Beschreibung
Die Traktandenliste lautet wie folgt:
1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024
2. Rechenschaftsbericht 2024
3. Rechnung 2024, inklusive Bilanz und Investitionsrechnung
4. Kreditabrechnung Schulzimmersanierungen in der Schulanlage Hof
5. Verpflichtungskredit von Fr. 751'300.— für die Zustandsaufnahmen der Gemeindekanalisation und der Versickerungsanlagen, deren Fachbegleitung, der Auswertungen und die Bestimmung der Massnahmen im Zusammenhang mit dem Generellen Entwässerungsplan 2. Generation
6. Realisierung eines Batterieenergiespeichersystems (BESS) im Baurecht auf der Parzelle 3830 der Behr Bircher Cellpack BBC AG
a) Verpflichtungskredit von Fr. 3'578'110.—, inklusive Mehrwertsteuer, plus allfälliger Teuerung
b) Baurechtsvertrag für 25 Jahre mit der Behr Bircher Cellpack BBC AG
7. Teiländerung Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
8. Gemeindeverband Feuerwehr Rietenberg (Gemeinden Villmergen und Dintikon)
a) Totalrevision der Satzungen der Feuerwehr Rietenberg (Gemeinden Villmergen und Dintikon)
b) Totalrevision des Gebührenreglements «Entschädigungen von Einsatzkosten im Feuerwehrwesen (Einsatzkostentarif) der Gemeinden Villmergen und Dintikon»
9. Verschiedenes und Umfrage
- Voraussetzungen
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Sachgeschäften liegen beim Empfang der Gemeindeverwaltung und in der Abteilung Finanzen (Budget/Rechnung) während 14 Tagen vor der Versammlung zur Einsicht auf.
Teilweise können die Akten auch auf der Homepage eingesehen werden. Verbindlich ist aber ausschliesslich die physische Auflage bei der Gemeindeverwaltung.
Anträge an der Versammlung
Jeder/Jede Stimmberechtigte hat das Recht, zu den in der Traktandenliste aufgeführten Sachgeschäften Anträge zur Geschäftsordnung und zur Sache zu stellen. Für das Aufstellen der Traktandenliste ist der Gemeinderat zuständig. Anträge zur Geschäftsordnung sind so genannt formelle Anträge (z. B. Rückweisungsantrag); Anträge zur Sache sind solche materieller Natur (z. B. Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag).
Anträge müssen mündlich vorgebracht werden. Sie erleichtern aber die Versammlungsleitung, wenn umfangreiche Begehren und Abänderungsforderungen dem Gemeindeschreiber zuhanden des Versammlungsleiters schriftlich übergeben werden.
Allfällige Präsentationen zu einem Votum an der Gemeindeversammlung sind spätestens zwei volle Arbeitstage vor der Versammlung beim Gemeindeschreiber einzureichen. Der Umfang der Präsentation hat sich aus Zeitgründen auf sechs Folien zu beschränken. An der Versammlung werden aus technischen Gründen keine elektronischen Datenträger entgegengenommen.