Der Kanton senkt die Gefahrenstufe per 27. August 2026 auf Stufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" / Feuerverbot im Wald und am Waldrand
Die Bevölkerung wird deshalb angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:
Vorsicht beim Feuern, Grillieren und Bräteln
Aufgrund der Trockenheit besteht nach wie vor im Wald, im Offenland (Felder, Wiesen) sowie im Siedlungsgebiet erhöhte Brandgefahr. Das Grillieren in befestigten Feuerstellen und die Nutzung von Kohlegrills im Siedlungsgebiet ist wieder zulässig, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Das Verwenden von Gas- und Elektrogrill ist bei vorsichtigem Einsatz auch im Wald zulässig.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Kantons Aargau und auf dem Merkblatt zu finden Feuerverbot im Wald und am Waldrand Kanton AargauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. / MerkblattExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.