Der Kanton erhöht die Gefahrenstufe auf Stufe 5 «sehr grosse Waldbrandgefahr»
Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau
Die Bevölkerung wird deshalb angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:
- Kein Feuern im Freien, auch nicht im eigenen Garten.
- Kein Abbrennen von Feuerwerk, auch kein Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und Ähnliches).
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
Die Verwendung von Gas- und Elektrogrills ist mit Vorsicht erlaubt.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Kantons Aargau und auf dem Merkblatt zu finden Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton AargauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. / MerkblattExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.