Energiesparen

Ueber die aktuellen Liefereinschränkungen informieren Sie die Stromtarifblätter der Gemeindewerke Villmergen.

Generelle Auskünfte: www.gwv.ch

Steuern

Massgebend ist der Zivilstand am 31.12. das heisst also am Ende des Kalenderjahres.

Bei Heirat im Verlauf des Jahres erfolgt eine gemeinsame Besteuerung für das ganze Jahr. Dementsprechend haben die Ehegatten eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen.

Bei Scheidung oder Trennung im Verlauf des Jahres erfolgt eine getrennte Besteuerung für das ganze Jahr. Dementsprechend haben beide Personen je eine eigene Steuererklärung einzureichen.
Vesna Markovic

Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb des Kantons Aargau erfolgt die Besteuerung für das ganze Kalenderjahr durch diejenige Gemeinde, in welcher sich der Wohnsitz am 31. Dezember befunden hat.

Bei einem Wohnsitzwechsel zwischen Kantonen mit einjähriger Gegenwartsbesteuerung (alle Kantone mit Ausnahme von Tessin, Waadt und Wallis) erfolgt die Besteuerung für das ganze Kalenderjahr in demjenigen Kanton, in welchem sich der Wohnsitz am 31. Dezember befunden hat.

Dies hat unter Kantonen mit dem System der einjährigen Gegenwartsbesteuerung zur Folge, dass bei einem Wohnsitzwechsel im gleichen Jahr nur eine einzige Steuererklärung ausgefüllt werden muss: Die Steuererklärung des Wohnsitzkantons am 31. Dezember.

Vesna Markovic

Umwelt und Ökologie

Informationen über die Qualität und Härte unseres Trinkwassers erhalten Sie unter "Trinkwasserqualität in der Schweiz" oder auf der Homepage der Gemeindewerke Villmergen.

Wasserversorgung