Bescheinigung der gesetzlichen Erben nach den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB). Verfügungen von Todes wegen (Testamente, öffentliche letztwillige Verfügungen oder Erbverträge), die den Kreis der Erben verkleinern oder vergrössern sowie Erbteile ändern können, werden im Verzeichnis der gesetzlichen Erben nicht dokumentiert. Nur die Erbbescheinigung weist die tatsächlich erbberechtigten Personen aus. Beachten Sie bitte die Erläuterungen unter Erbbescheinigung .
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Preis

CHF 10.00
Fr. 30.-- bis Fr. 150.-- oder bei grossem Umfang Fr. 60.--/Stunde

Bemerkung

Bevollmächtigte Anwälte und Notare, Willensvollstrecker, gesetzliche oder eingesetzte Erben sowie deren gesetzliche oder bevollmächtigte Vertreter sind bezugsberechtigt.

Verfahren

Wir prüfen, ob Sie bezugsberechtigt sind. Bevollmächtige Personen müssen uns die Vollmacht einreichen.

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