Die Lebensmittelkontrolleure überprüfen in der Regel einmal jährlich alle Betriebe, die Lebensmittel an Drittpersonen abgeben. Darunter fallen Lebensmittelgeschäfte, Metzgereien, Bäckereien, Restaurants, Kioske, Heime, Clublokale und dergleichen. Sie schreiben Inspektionsberichte.

Bei Kontrollen, die zu Beanstandungen führen, erheben die Lebensmittelkontrolleure eine Gebühr. Die Kontrolleure sind befugt, Proben zu nehmen und in extremen Fällen Lebensmittel zu beschlagnahmen.

Adresse
Departement Gesundheit und Soziales
Amt für Verbraucherschutz
Lebensmittelkontrolle
Obere Vorstadt 14
5000 Aarau