Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie übt die Aufsicht über die Gemeindebehörden und sämtliche Zweige der Gemeindeverwaltung aus. Sie wird aus allen in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. Der Gemeindeammann leitet die Gemeindeversammlung.
Aufgaben: | - Festlegung des Budgets
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und Genehmigung der Gemeinderechnungen
- Festlegung der Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates
- Bewilligung von Verpflichtungskrediten für die Ausführung von Gemeindebauten und -aufgaben
- Erlass von Reglementen.
Die weiteren Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung sind dem Gesetz zu entnehmen. |
Nächste Versammlungen