Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen

Im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) werden die räumlich klar abgegrenzten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (z. B. Nutzungszonen), welche ein Grundstück betreffen und nicht im Grundbuch angemerkt sind, in aktueller und zuverlässiger Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die zuverlässigen Informationen des ÖREB-Katasters erhöhen die Rechtssicherheit beim Grundeigentum und führen zu einer effizienteren Informationsbeschaffung.

Der ÖREB-Kataster enthält zurzeit 17 verschiedene öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen aus den Bereichen Raumentwicklung, Nationalstrassen, Eisenbahnen, Flughäfen, belastete Standorte, Grundwasserschutz, Lärm und Wald. Zu jeder öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung werden die entsprechenden Geobasisdaten (z. B. Bauzonen- und Kulturlandplan), die Rechtsvorschriften (z. B. Bau- und Nutzungsordnung) sowie die gesetzlichen Grundlagen (z. B. Baugesetz) verwaltet (Zitat Vermessungsamt des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau im Kreisschreiben vom 26. Juni 2020 an die Gemeinden).