Die Erbbescheinigung (früher hat diese Urkunde den Namen Erbgangsurkunde getragen) ist eine Bescheinigung  über den Kreis der tatsächlichen Erben. Das Präsidium des Bezirksgerichts Bremgarten, 5620 Bremgarten, stellt die Erbbescheinigung aus, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz im Bezirk Bremgarten gehabt hat. Die Erbbescheinigung wird mit dem Vorbehalt ausgefertigt, dass Erbberechtigungen bestritten werden können  (Erbschaftsklage, Ungültigkeitsklage). Lesen Sie die Erläuterungen im Merkblatt und benützen Sie bitte unser Bestellformular. Sie dürfen gleichzeitig mehrere Ausfertigungen der Erbbescheinigung (zurzeit angeblich 5) ohne Aufpreis bestellen, wenn Sie Originale für verschiedene Zwecke benötigen.

Haben Sie für Liegenschaften (Grundstücke, Gebäude) den Erbgang (die Erbengemeinschaft als Gesamteigentümerin) im Grundbuch anzumelden, so benötigen Sie nicht nur die Erbbescheinigung, sondern auch ein Anmeldeformular. Sie können dieses Formular unter "Grundbuchanmeldungen" herunterladen. 

Siehe auch Erbenverzeichnis.

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