Familienpflege
Wer ein Pflegekind in seinen Haushalt aufnehmen will, benötigt eine Bewilligung der Behörde, wenn das Kind für mehr als einen Monat entgeltlich aufgenommen wird oder für mehr als drei Monate unentgeltlich aufgenommen wird. Wer entgeltlich oder unentgeltlich Kinder regelmässig im Rahmen von Kriseninterventionen in einen Haushalt aufnehmen will, benötigt unabhängig von der Dauer der Aufnahme eine Bewilligung. Die Bewilligungspflicht besteht auch, wenn das Kind von einer Behörde untergebracht wird oder das Wochenende nicht in der Pflegefamilie verbringt. Die Behörde hat das Familienpflegeverhältnis zu beaufsichtigen.

Tagespflege
Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, muss dies der Behörde melden. Die Behörde hat das Tagespflegeverhältnis zu beaufsichtigen.

Zuständig für die Bewilligung und/oder Beaufsichtigung der Familienpflegeverhältnisse und der Tagespflegeverhältnisse ist die Behörde am Ort, wo sich das Kind in Pflege befindet.

Heimpflege / Stationäre Einrichtungen (eigene Haushalte, in denen die Kinder auch übernachten)
Wer vier oder mehr Kinder in Familienpflege nimmt, hat dies der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten des Departements Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau zu melden und benötigt die Bewilligung dieser kantonalen Behörde.

Heimpflege / Tageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kinderhorte, Spielgruppen und dergleichen [nicht im Privathaushalt])
Institutionen, die mehrere Kinder unter 12 Jahren zur Tagesbetreuung aufnehmen, benötigen die Bewilligung des Gemeinderats am Standort der Tageseinrichtung. Sie stehen in Villmergen unter der Aufsicht der Geschäftsleitung der Gemeindeverwaltung.

Kindertagesstätten mit Übernachtungsangebot benötigen zusätzlich zur Betriebsbewilligung des Gemeinderats für die Tagesbetreuung auch eine Betriebsbewilligung des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) des Kantons Aargau.

Dienstleistungsangebote in der Familienpflege
Die Vermittlung von Minderjährigen an Pflegefamilien, die sozialpädagogische Begleitung des Pflegeverhältnisses, die Aus- und Weiterbildung von Pflegefamilien oder Beratungen und Therapien für Pflegekinder sind der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten des Departements Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau zu melden. Diese Instanz hat solche Dienstleistungen zu beaufsichtigen.

Gemeindebeiträge
Die Gemeinde Villmergen unterstützt Villmerger Eltern, die für die Vereinbarkeit von Familie mit Beruf auf die familienergänzende Kinderbetreuung angewiesen sind. Informationen dazu erhalten Sie unter Kinderbetreuung in Villmergen.

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