Für die Rentenzahlung verlangt die ausländische Sozialversicherung oder Pensionskasse oft die Bescheinigung, dass Sie als anspruchsberechtigt registrierte Person noch am Leben sind. Mit der Lebensbescheinigung bestätigen wir Ihnen dies gerne.

Sprechen Sie für diese Bescheinigung bitte persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vor. Weisen Sie sich mit Ihrem Pass, Ihrer Identitätskarte oder Ihrem Ausländerausweis aus.

Die Gebühr für eine Lebensbescheinigung beträgt Fr. 20.--.

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