Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich an.

Oder nutzen Sie für Ihre Ab- sowie Anmeldung den eUmzug.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Heimatschein
  • Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
  • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
  • Mietvertrag
  • Nachweis der Krankenkasse (Police oder Krankenkassenkarte)

 

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

beim Zuzug von einer anderen Schweizerischen Gemeinde

  • Ausländerausweis 
  • gültigen Reisepass (oder gültige Identitätskarte bei EG/EFTA-Staatsangehörigen)
  • Familienbüchlein oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
  • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
  • Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde mit Elternnamen
  • Mietvertrag
  • Nachweis der Krankenkasse (Police oder Krankenkassenkarte)

beim Zuzug vom Ausland

  • gültigen Reisepass (oder gültige Identitätskarte bei EG/EFTA-Staatsangehörigen)
  • Arbeitsvertrag
  • Familienbüchlein oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
  • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
  • Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde mit Elternnamen
  • Mietvertrag
  • Nachweis der Krankenkasse (Police oder Krankenkassenkarte)

 

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