Umzug innerhalb der Gemeinde
Jede Person, die innerhalb der Gemeinde oder innerhalb des Gebäudes umzieht, hat sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle zu melden.
Schweizer und Ausländer können den Umzug telefonisch, schriftlich oder mit dem eUmzug melden.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 056 619 59 10 | einwohnerkontrolle@villmergen.ch |