Adress- und Personenauskünfte

Gemäss Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen darf die Einwohnerkontrolle Daten über Name, Vorname, Alter, Bürgerort und Adresse an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Das Interesse ist mittels Interessennachweis glaubhaft zu machen.

Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.

Preis

Fr. 20.-- plus Porto
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