Retention
Es wird empfohlen, dem Retentionsbegehren eine Kopie des Mietvertrages beizulegen.
Das Retentionsrecht kann geltend gemacht werden für:
• einen verfallenen Jahreszins und den laufenden Halbjahreszins
• einen verfallenen und den laufenden Jahrespachtzins
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 056 619 59 50 | betreibungsamt@villmergen.ch |