Ein Schuldner hat Rechtsvorschlag gegen einen Zahlungsbefehl erhoben.

Damit kann der Gläubiger das Betreibungsverfahren erst fortsetzen, wenn der Rechtsvorschlag beseitigt ist. Dafür ist nicht das Betreibungsamt zuständig, sondern ein zivilrechtliches Verfahren nötig.

Welches Verfahren eingeschlagen werden muss, hängt von der Art der Forderung ab:

Basiert die Forderung auf einem vollstreckbaren Gerichtsurteil, einer öffentlichen Urkunde oder einer unterschriebenen Schuldanerkennung? Wenn ja, kann der Gläubiger beim Bezirksgericht Bremgarten (sofern der Schuldner in Villmergen wohnt) die Aufhebung des Rechtsvorschlages (Rechtsöffnung) beantragen.

In allen übrigen Fällen kann der Gläubiger eine Forderungsklage (Zivilklage) beim Friedensrichteramt am Wohnsitz des Schuldners einreichen.

Adressen:
Bezirksgericht Bremgarten
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten

Telefon 056 648 75 51
Telefax 056 648 75 50

Friedensrichterkreis VI
Postfach 55
5612 Villmergen