Gemäss Art. 8a SchKG erhält Auskünfte aus dem Betreibungsregister, wer ein Interesse glaubhaft machen kann oder den eigenen Auszug anfordert.

Digitalen Betreibungsregisterauszug online bestellen:

Mit diesem Service kann ein persönlicher Auszug aus dem Betreibungsregister bestellt werden (auch Auskunftsbegehren von Dritten möglich). Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung ausschliesslich digital erfolgt.

Bei allfälligen Problemen oder Fehlermeldungen im Bestellprozess melden Sie sich bitte direkt bei der zuständigen Fachstelle der Website. Das Betreibungsamt Villmergen behält sich das Recht vor, gegebenenfalls einen Kostenvorschuss einzufordern oder den Antrag ohne Angaben von Gründen elektronisch gänzlich abzulehnen. Bei elektronischer Ablehnung hat der Antragsteller die Möglichkeit, den Auszug persönlich gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises am Schalter zu erhalten.

Bestellen können Sie den Betreibungsregisterauszug unter folgendem Link: Betreibungsregisterauszug online bestellen

Betreibungsregisterauszug bestellen (Papierformat):
Gegen Vorlage eines Ausweises (Pass/ID/Führerausweis) kann am Schalter des Betreibungsamtes ein persönlicher Betreibungsregisterauszug gegen Bezahlung der Gebühr bezogen werden. Ebenso möglich ist eine Bestellung per E-Mail oder Telefon unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort und Adresse. Der Auszug wird per A-Post zusammen mit der Gebührenrechnung versandt (kein Versand per E-Mail).

Auskunft über Drittpersonen:
Die schriftliche Anfrage ist zusammen mit dem Interessennachweis (z. B. Mietinteressentenformular, Darlehensvertrag, schriftliche Bestellung, Verträge, Rechnung etc.) an das Betreibungsamt zu senden. Die Auskunft wird per A-Post zusammen mit der Gebührenrechnung zugestellt (kein Versand per E-Mail).

Gebühr:
Digitaler Betreibungsregisterauszug: Fr. 18.00

Papierformat: Fr. 17.00 (zzgl. allfällige Versandkosten)