Beglaubigung Unterschrift/KopieDer Gemeindeschreiber, der Gemeindeschreiber-Stellvertreter und die Leiterin Einwohnerkontrolle dürfen in der Gemeindeverwaltung Villmergen amtlich beglaubigen, dass eine Unterschrift eigenhändig gezeichnet worden ist oder eine Fotokopie mit dem Originalpapier übereinstimmt. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen wollen?
Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt Fr. 20.-- pro Unterschrift. Wie erhalten Sie eine amtlich beglaubigte Fotokopie? Wenn Sie die amtlich beglaubigte Fotokopie eines Schriftstücks benötigen, so bringen Sie das Originalpapier der Leiterin Einwohnerkontrolle, dem Gemeindeschreiber-Stellvertreter oder dem Gemeindeschreiber (Tel. 056 619 59 03). Das Original wird dann fotokopiert und die Fotokopie mit dem Vermerk versehen, es stimme mit dem Original überein. Für die Beglaubigung von Kopien und Auszügen beträgt die Gebühr Fr. 10.-- für die erste Seite und Fr. 5.-- für jede weitere Seite. Preis: Fr. 20.--/Fr. 10.--
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