VerkehrsanordnungenDie Regionalpolizei ist bei Grossereignissen auf dem Gemeindegebiet für die Verkehrsregelung und die Verkehrsanordnung zuständig. Bei Festen und Anlässen erlässt die Regionalpolizei die temporären öffentlich-rechtlichen Verkehrsanordnungen. Die Veranstalter haben sich mit der Regionalpolizei rechtzeitig in Verbindung zu setzen.
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