Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich an.
Oder nutzen Sie für Ihre Ab- sowie Anmeldung den eUmzug.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Heimatschein
- Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
- Mietvertrag
- Nachweis der Krankenkasse (Police oder Krankenkassenkarte)
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
beim Zuzug von einer anderen Schweizerischen Gemeinde
- Ausländerausweis mit Abmeldestempel
- gültigen Reisepass (oder gültige Identitätskarte bei EG/EFTA-Staatsangehörigen)
- Familienbüchlein oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
- Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde mit Elternnamen
- Mietvertrag
- Nachweis der Krankenkasse (Police oder Krankenkassenkarte)
beim Zuzug vom Ausland
- gültigen Reisepass (oder gültige Identitätskarte bei EG/EFTA-Staatsangehörigen)
- Arbeitsvertrag
- 1 Passfoto gemäss Fotomustertafel.
- Familienbüchlein oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
- Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde mit Elternnamen
- Mietvertrag
- Nachweis der Krankenkasse (Police oder Krankenkassenkarte)