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Jagdgesellschaft Villmergen-Hilfikon

AdresseObermattenweg 14
5610 Wohlen
Telefon056 622 18 54
KontaktNiklaus Bürgisser
Beschreibung
Die Jäger führen einen im aargauischen Jagdgesetz definierten Auftrag aus. Dieser verlangt den Wildbestand zu erhalten und soweit notwendig zu fördern. Ferner muss der Bestand den örtlichen Verhältnissen angepasst sein, weshalb der Kanton auch bestimmt, wie viele Rehe die Jäger jährlich schiessen müssen.

Grundsätzlich hat die Jagd im Dienste von Hege und Pflege des Wildes zu stehen.
Mitgliedschaft
Nach absolviertem Lehrgang in einem Jagdrevier kann der kantonale Jagdfähigkeitsausweis über eine kantonale praktische und theoretische Prüfung erlangt werden (Jagdrecht, Wild- und Vogelkunde, Wald- und Pflanzenkunde, Hundehaltung, Waffenkunde etc.)! Möchte jemand Pächter in einem Revier werden, muss er sich dort schriftlich bewerben. Da die Jagdgesellschaften rechtlich einfache Gesellschaften sind, bedarf es für die Aufnahme die Zustimmung aller Pächter.
Mitgliederbeiträge
Jährlicher Pachtzins an die Gemeinde: Fr. 6'764.--.

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