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Ich habe weder Einkommen noch Vermögen. Muss ich trotzdem eine Steuererklärung ausfüllen?Nach oben
Ja. Es müssen alle Steuerpflichtigen eine Steuererklärung ausfüllen, da das Steueramt nicht wissen kann, ob jemand Einkommen erzielt oder nicht. Wird die Steuererklärung trotz Mahnung nicht eingereicht, müssen Einkommen und Vermögen nach Ermessen veranlagt werden. Zudem wird eine Busse ausgesprochen. [Vesna Markovic]
Ich kann meine Steuererklärung nicht bis zum angegebenen Termin einreichen. Was ist zu tun?Nach oben
Steuerpflichtige können bei uns mündlich oder schriftlich eine Fristerstreckung beantragen. Für Fristerstreckungsgesuche gilt folgende Regelung:

  • Fristerstreckungsgesuche bis 30. Juni von Steuerpflichtigen mit Abgabetermin der Steuererklärung bis 28. Februar (unselbständig Erwerbende, Rentnerinnen und Rentner) werden in der Regel genehmigt. Sie erhalten nur eine Antwort, wenn das Gesuch nicht oder nicht im gewünschten Umfang bewilligt wird. Keine Antwort bedeutet somit Genehmigung des Fristerstreckungsgesuches.

  • Fristerstreckungsgesuche bis 31. Oktober von Steuerpflichtigen mit Abgabetermin der Steuererklärung bis 30. Juni (selbstständig Erwerbende, Aktionärinnen und Aktionäre von Familiengesellschaften) werden in der Regel genehmigt. Sie erhalten nur eine Antwort, wenn das Gesuch nicht oder nicht im gewünschten Umfang bewilligt wird. Keine Antwort bedeutet somit Genehmigung des Fristerstreckungsgesuches.
[Vesna Markovic]
Wann bezieht man den Strom in Villmergen zum Hochtarif und wann kann man Strom zum Niedertarif verbrauchen?Nach oben
Hochtarif
Montag bis Freitag: 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag: 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Niedertarif
Uebrige Zeit.
[Meyer Nadja]
Wann werden elektrische Apparate (z. B. Waschmaschine, Tumbler, Geschirrspüler) gesperrt?Nach oben
Von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr - nicht jedoch am Samstag und Sonntag.

Bis 30.09.2007 sind die Sperrzeiten jedoch aufgehoben.
[Meyer Nadja]
Was habe ich im Jahr 2007 alles im Zusammenhang mit den Steuern zu tun, was habe ich zu erwarten?Nach oben
Januar
  • Sie erhalten von uns die Steuererklärung 2006.
  • Wir erwarten von Ihnen (wenn unselbstständig erwerbend oder nicht erwerbstätig) die Steuererklärung bis 31. März 2007. Sind Sie selbstständig erwerbend, müssen Sie die Steuererklärung bis 30. Juni 2007 einreichen.

Februar
  • Sie erhalten die provisorische Steuerrechnung 2007 (Kantons- und Gemeindesteuern). Diese bezahlen Sie bis 30. April 2007 (mit Skonto) oder bis 31. Oktober 2007 (ohne Skonto).
  • Sie erhalten die provisorische Steuerrechnung 2006 für die direkte Bundessteuer. Sie haben diese bis 31. März 2007 zu begleichen.

laufend
  • Sie erhalten die Veranlagung und die definitive Steuerrechnung 2006 (Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer). Sie haben allfällige Mehrbeträge gegenüber der provisorischen Rechnung innert 30 Tagen zu begleichen.
  • Sie erhalten die Rückerstattung der Verrechnungssteuer für Fälligkeiten 2006.
  • Bei der provisorischen Steuerrechnung 2007 werden allfällige Anpassungen vorgenommen.
[Vesna Markovic]
Was ist zu beachten bei Heirat, Scheidung oder Trennung?Nach oben
Massgebend ist der Zivilstand am 31.12., d.h. also am Ende des Kalenderjahres.

Bei Heirat im Verlauf des Jahres erfolgt eine gemeinsame Besteuerung für das ganze Jahr. Dementsprechend haben die Ehegatten eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen.

Bei Scheidung oder Trennung im Verlauf des Jahres erfolgt eine getrennte Besteuerung für das ganze Jahr. Dementsprechend haben beide Personen je eine eigene Steuererklärung einzureichen.
[Vesna Markovic]
Wie hoch ist in Villmergen der Wasserhärtegrad?Nach oben
Das Trinkwasser hat in Villmergen 36-39 französische Härtegrade oder 20-22 deutsche Härtegrade.

Informationen über die Qualität unseres Trinkwassers erhalten Sie unter

http://www.wasserqualitaet.ch/deutsch/pagesnav/frames.htm
[Wasserversorgung]
Wo entrichte ich meine Steuern, wenn ich innerhalb des Jahres umziehe?Nach oben
Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb des Kantons Aargau erfolgt die Besteuerung für das ganze Kalenderjahr durch diejenige Gemeinde, in welcher sich der Wohnsitz am 31. Dezember befunden hat.

Bei einem Wohnsitzwechsel zwischen Kantonen mit einjähriger Gegenwartsbesteuerung (alle Kantone mit Ausnahme von Tessin, Waadt und Wallis) erfolgt die Besteuerung für das ganze Kalenderjahr in demjenigen Kanton, in welchem sich der Wohnsitz am 31. Dezember befunden hat.

Dies hat unter Kantonen mit dem System der einjährigen Gegenwartsbesteuerung zur Folge, dass bei einem Wohnsitzwechsel im gleichen Jahr nur eine einzige Steuererklärung ausgefüllt werden muss: Die Steuererklärung des Wohnsitzkantons am 31. Dezember.
[Vesna Markovic]