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Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie übt die Aufsicht über die Gemeindebehörden und sämtliche Zweige der Gemeindeverwaltung aus. Sie wird aus allen in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. Geleitet werden die Gemeindeversammlungen vom Gemeindeammann.
| Aufgaben: | - Festlegung des Voranschlages
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und Genehmigung der Gemeinderechnungen
- Festlegung der Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates
- Bewilligung von Verpflichtungskrediten für die Ausführung von Gemeindebauten und -aufgaben
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
- Erlass von Reglementen.
Die weiteren Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung sind dem Gesetz zu entnehmen. |
Nächste Versammlungen
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