Steuerkommission
Die Steuerkommission besteht aus drei von der Einwohnergemeinde gewählten Mitgliedern, dem kantonalen Steuerkommissär und dem Steueramtsvorsteher. Zudem wählt jede Einwohnergemeinde auch ein Ersatzmitglied. Die Aufgabe der Kommission besteht in der Beurteilung der Steuerpflicht sowie der Veranlagung der Einkommens-, Vermögens- und Grundstückgewinnsteuern. In diesem Zusammenhang werden auch Einsprache-Entscheide getroffen.
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