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Urnen Öffnungszeiten Gemeindehaus

Sonntag: 09.30-10.30 Uhr

Ballygebiet

Foyer Hotel Bahnhof
Sonntag: 09.45-10.15 Uhr

Gemeindehaus Hilfikon

Sonntag: 09.00-09.30 Uhr
Hinweis Alle Gemeinderesultate von eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Staates finden Sie unter www.admin.ch und des Kantons unter www.ag.ch .

Blankoabstimmungsdaten 2012

11. März 2012Eidg. und kant. Volksabstimmung
17. Juni 2012Eidg. und kant. Volksabstimmung
23. September 2012Eidg. und kant. Volksabstimmung
25. November 2012Eidg. und kant. Volksabstimmung


Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post bis spätestens Dienstag vor der Abstimmung zu erfolgen.

Folgende Gründe führen zur Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe:

  • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmkuvert nicht als Antwortkuvert.
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettelkuvert.
  • Sie vergessen, das amtliche Stimmzettelkuvert zu verschliessen.
Kontakt gemeindekanzlei@villmergen.ch