Kindesschutzmassnahmen
Wünschen Sie Informationen über die Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge?
Wenden Sie sich für erste Auskünfte an die Koordinationsperson der Gemeinde, Herrn Daniel Seiler, Gemeindeschreiber-Stv. (Tel. 056 619 59 02), oder an den Stellvertreter der Koordinationsperson, Herrn Josef Würsch, Gemeindeschreiber (Tel. 056 619 59 01). Wir nehmen Ihren mündlichen oder schriftlichen Antrag entgegen und leiten ihn, wenn nicht anders geholfen werden kann (zum Beispiel vom Gemeindesozialdienst), an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Familiengerichts Bremgarten weiter.
Das Familiengericht, Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten, Tel. 056 648 75 51, ist eine Abteilung des Bezirksgerichts Bremgarten und zuständig für die Prüfung und Anordnung aller Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen. Sie dürfen sich auch direkt an das Familiengericht wenden.
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 056 619 59 03 | gemeindekanzlei@villmergen.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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